Forum Ebay Kleinanzeigen....und Garantie/ Gewährleistung übertragbar? Hilfe
wie Hademer Landfee bereits schrieb, sind die Gewährleistungsansprüche beim TM5 nicht übertragbar.
Wirklich? Wo kann man das nachlesen, dass die Übertragung von Gewährleistungsansprüche bei einem Wiederverkauf ausgeschlossen wird? Ein Quelle wäre hier wirklich hilfreich, normalerweise sind Unternehmen nicht so kleinlich. Die grundsätzliche gesetzliche Regelung (vorsicht: ich bin kein Anwalt) geht ja auch in die Richtung, das Gewährleistungsansprüche normalerweise mitverkauft werden.
Das ist in den AGB nachzulesen und die sind bindend!
Bei einem Weiterverkauf hat der neue Besitzer nur Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Vorbesitzer, sprich gegenüber der Privatperson die das Gerät weiter verkauft und nicht gegenüber dem Hersteller. Da jedoch bei einem bürgerlichen Kauf (beide Handelspartner sind Privatpersonen) die Gewährleistungsansprüche legal ausgeschlossen werden dürfen und auch regelmäßig ausgeschlossen werden (siehe z.B. EBay "Privatverkauf daher keine Gewährleistung und keine Rücknahme) ist der neue Besitzer der Dumme, da er keine Gewährleistungsansprüche mehr hat, die er geltend machen könnte! Nachzulesen im HGB und BGB.
Wer die Ware nur mit einem, nicht personalisierten, Kassenbeleg wie z.B. bei einem Elektro-Discounter erwirbt muss sich keine Gedanken machen. Vorwerk jedoch produziert jedes Gerät, nach Ablauf der Widerrufsfrist, personenbezogen laut Bestellung. Deshalb kann der Hersteller auch sagen " Nö lieber Kunde, ist nicht!". Also Vorsicht bei solchen Angeboten bei eBay, denn da hab ich auch schon den TM5 als Privatverkauf mit Rechnung gesehen. Für den TM31 hat Vorwerk das aus Kulanz geändert (soweit ich weiß). Hier haben auch Kunden die einen Gebrauchten TM31 gekauft haben noch Gewährleistung, wenn sich das Gerät innerhalb der Gewährleistungsfrist befindet.
Ich hoffe ich konnte hier ein wenig Licht ins Dunkel bringen. Sollte ich was falsches geschrieben haben oder jemand weiß es besser, so möchte man mich bitte korrigieren.
MfG Phaethon1202
wie Hademer Landfee bereits schrieb, sind die Gewährleistungsansprüche beim TM5 nicht übertragbar.
Wirklich? Wo kann man das nachlesen, dass die Übertragung von Gewährleistungsansprüche bei einem Wiederverkauf ausgeschlossen wird? Ein Quelle wäre hier wirklich hilfreich, normalerweise sind Unternehmen nicht so kleinlich. Die grundsätzliche gesetzliche Regelung (vorsicht: ich bin kein Anwalt) geht ja auch in die Richtung, das Gewährleistungsansprüche normalerweise mitverkauft werden.
Hallo Loupy und alle anderen,
wie Hademer Landfee bereits schrieb, sind die Gewährleistungsansprüche beim TM5 nicht übertragbar. Wir sprechen in diesem Zusammenhang immer bewusst von Gewährleistung, da es beim Thermomix® keine Garantie gibt - egal was Ebay-Verkäufer auch behaupten mögen
Individuelle Lösungen bei zum Beispiel Hochzeitsgeschenken sind möglich und können beim Kauf des Thermomix® mit der Repräsentantin besprochen werden.
Übrigens: für kleinere Portemonnaies bieten wir unterschiedliche Finanzierungsmöglichkeiten an. Alle Details hierzu hält ebenfalls die Repräsentantin bereit
Freundliche Grüße aus Wuppertal
Chris
Hallo,
mich würde das auch mal interessieren, wie es aussieht wenn man einen TM gebraucht kauft (TM31) oder sich schenken lässt (TM5)?
Habe ich dann Garantieansprüche?
Es sollte doch auch irgendwie möglich sein das diejenigen, die sich einen neuen TM möchten aber das Geld nicht haben, trotzdem Garantieansprüche haben.
Beim TM5 ist die Gewährleistung nicht übertragbar sondern personengebunden. Lieber Finger weg.
Hoffe bin hier richtig.... Also sehe jedentag in ebay Kleinanzeigen, nagelneu tm5 , ovp, mit Garantie..... Bla bla. Dachte immer ist nicht übertragbar. Hab jetzt einen Artikel gelesen von ich glaube ntv. Das dies doch möglich ist.
Kann mir thermomix darüber eine sichere Auskunft geben?
wäre nicht abgeneigt einen zu kaufen und ja die Wartezeit nervt mich. So hätte ich ihn eben in 2 Std.