Forum Hinweispflicht beim Verkauf von Auslaufmodellen
@EType
dann wissen ja jetzt alle bescheid.
Sicher wusste Vorwerk das vorher, die besprechen sich doch auch (vor Modellwechsel)
Also ist der Kunden wieder der Dumme.
Die Rechtslage ist im Artikel eindeutig und verständlich beschrieben:
Zitat
Im Bereich der Bewerbung hochwertiger Unterhaltungselektronik hat der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 3. Dezember 1998, Az. I ZR 63/96, BeckRS 1997, 30037058) schon 1998 entschieden, dass für solche Geräte eine Hinweispflicht besteht,
- die vom Hersteller nicht mehr produziert und nicht mehr im Sortiment geführt oder
- von ihm selbst als Auslaufmodell bezeichnet
werden. Wenn ein Händler ein Gerät aus der laufenden Produktion erworben hat, so kann der Hinweis auf die Modelländerung so lange unterbleiben, bis das Nachfolgemodell verkauft wird oder – falls kein Nachfolgemodell auf den Markt – bis die Ware üblicherweise abgesetzt ist.
Zitatende
Prüfung 1 - hat Vorwerk den TM31 im August 2014 selbst als Auslaufmodell bezeichnet? Antwort: nein
Prüfung 2 - wurde der TM31 im August 2014 noch produziert? Antwort: ja. Kunden, die den TM31 erhielten, taten dies aus laufender Produktion. Wer bestellte, als der TM31 wohl nicht mehr in Produktion war, und diesen daher noch nicht erhalten haben, können vom Vertrag zurücktreten oder wandeln den Vertrag. Sie erhalten keinen TM31, also auch kein Auslaufmodell.
Ich kann nicht nachvollziehen, warum ein Rechtsanwalt hier auch nur den Hauch eines Ansatzes sieht. Interessanter fand ich hier vor einiger Zeit die Idee des Nichterfüllungsschadens. Da ein konkreter Schaden bei Nichtlieferung einer Küchenmaschine an einen Privathaushalt (anders zB beim Hausbau, wenn ein Gewerk nicht fertig wird) entweder gar nicht eintritt oder mindestens schwer nachzuweisen ist, greift auch das nicht.
Hallo liebes Vorwerkteam!
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Jetzt kann ich entspannt weiterkochen und werkeln!
Gruß
die Kaffeetasse
Hallo!
Wenn ich das so lese, werde ich ganz unsicher.
Wie lange stellt Vorwerk mir denn Ersatzteile für den TM 31 zur Verfügung.
Oder muß ich mir jetzt Messer und ähnliches kaufen, weil es diese in einem halben Jahr nicht mehr geben könnte?
Kann mir da jemand eine Antwort zu geben?
Lieben Gruß,
die Kaffeetasse
Hallo Kaffeetasse,
für alle Thermomix Modelle bietet dir Vorwerk zehn Jahre ab Einführung des Folge-Modells den passenden Service an. Wenn du Ersatzteile benötigst, kannst du diese entweder wie gewohnt über den Thermomix Online-Shop beziehen oder bei unserem Kundenservice.
Dein Thermomix Moderationsteam
Hallo!
Wenn ich das so lese, werde ich ganz unsicher.
Wie lange stellt Vorwerk mir denn Ersatzteile für den TM 31 zur Verfügung.
Oder muß ich mir jetzt Messer und ähnliches kaufen, weil es diese in einem halben Jahr nicht mehr geben könnte?
Kann mir da jemand eine Antwort zu geben?
Lieben Gruß,
die Kaffeetasse
Ich finde es nicht überzogen und meiner Meinung nach wird noch zu wenig gegen Vorwerk gemacht.
So geht man einfach nicht mit Kunden um.
Keiner hat was gegen Modellwechsel das ist gut und soll auch sein aber bitte nicht so.
@pizzadelivery Deine Idee ist gut und richtig der Kunde darf sich nicht alles gefallen lassen.
Auslaufmodell ? Im August gab es den TM5 noch gar nicht, wie kann der TM 31 denn dann da schon ein
Auslaufmodell gewesens sein ?
Ich finde das alles langsam ganz schön überzogen hier, gut es ist nicht optimal gelaufen,
aber viele würden sich auch jetzt noch gerne den TM 31 kaufen.
Da der Thermomix wenig Wertverlust hat, bin ich mir sicher das man dafür potentielle Abnehmer findet
Macht es auch sinn wenn man nicht den tm31 bekommen hat sondern den tm5.....ich warte noch auf lieferung
Mir antwortet auch niemand. Habe mich am 09.Septmeber beschwert und bis heute keine Antwort bekommen. Ich wette, wenn ich nach einem Termin für eine Vorführung des neuen Geräts frage bekomme ich noch morgen eine Antwort.
ich habe ein Auslaufmodell TM31 in August bekommen, habe eine ausführliche Email an Vorwek geschickt und gefragt nach ihre Stellungnahme bzg. diese Hinweispflicht (http://verbraucherschutzstelle.de/hinweispflicht_bei_auslaufmodellen.htm), aber bisher habe ich keine Antwort bekommen. Ich habe schon einen Anwalt gefunden, der sich im Bereich Verbraucherrecht gut auskennt. Wer sich einschliessen will, bitte PN.
Grüße