Forum Gewährleistung / Abtretungserklärung TM5

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Bearbeitet von: crazyh an 29.01.2016 - 18:24

8 Antworten | Letzter Beitrag

Ok, Vielen Dank für die schnelle Antwort.

 

Mit freundlichen Grüßen 


Genau. Nur der Erstkäufer hat einen Gewährleistungsanspruch bei direktem Kauf bei Vorwerk. Dieser kann nicht übertragen oder abgetreten werden.

Viele Grüße

Vorwerk Moderationsteam


Hallo Silke,

Vielen Dank für die Antwort.

Sprich selbst eine Abtretungserklärung wäre auch nichtig? Richtig?

Mit freundlichen Grüßen 


 

 

Hallo crazyh,

vielen Dank für deine Nachricht.

Vorwerk bietet seinen Kunden eine personenbezogene Gewährleistung. Der gesetzliche Gewährleistungsanspruch ist lediglich bezogen auf zwei direkte Vertragspartner. Ein Dritter wird hier nicht berücksichtigt und kann nach Weiterverkauf uns gegenüber keinen gesetzlichen Anspruch geltend machen. Du hast also die Wahl zwischen einem regulären Kauf über Vorwerk oder einer möglicherweise günstigeren Übernahme eines gebrauchten TM5. Im letzteren Fall greift jedoch die Gewährleistung nicht.  

Viele Grüße 

Silke

Vorwerk Moderationsteam


Stimmt natürlich kann es über den Privatverkäufer dann laufen.

Das sollte aber nicht der Sinn sein, wenn ich das Gerät z.B. 300km weit weg kaufe, muss es dann hin und her geschickt werden. Zudem ist die Frage ob der Verkäufer nerv drauf hat und überhaupt dort in beispielsweise 1 1/2 Jahren dort noch wohnt.

Sinnvoll wäre ein offizielles Statement von Vorwerk, vielleicht sollte das machbar sein. 


gewährleistungsabtretung ist hier normalerweise ausgeschlossen (es gibt ausnahmen) und wenn das gerät als neu von privat verkauft wird, dann haftet der verkäufer sowieso. die reparatur kann aber problemlos über den verkäufer laufen.

ich habe auch schon die tollsten märchen von verkäufern gehört. die reimen sich teilweise ihre eigenen gesetzlichen betimmungen zusammen.


Hallo,

wie schaut es aus wenn ich mir privat einen fast neuen TM5 kaufe und der Verkäufer mir eine Abtretungserklärung seiner Gewährleistungsrechte gegenüber Vorwerk an mich abtritt?

Anderer Fall, wie schaut es bei einer Schenkung aus? Abtretungserklärung ausreichend?

Bitte um Antwort nettes Vorwerk Team.

 

Mit freundlichen Grüßen