Forum Garantieverlängerung oder doch nur eine Verlängerung der Gewährleistung?

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Bearbeitet von: Robbsi an 23.09.2022 - 09:43

7 Antworten | Letzter Beitrag

bis heute hat Vorwerk nur Zahlungerinnerungen verschickt, statt meine doch einfache Frage zu beantworten.
Schlechtester Service ever!


Das ist doch keine Antwort, sondern genau das, was ich bemängelt habe.
Bitte lesen Sie doch meinen Post mal durch. Ich kaufe doch keine Garantieerweiterung für 129 Euro extra, die dann nur für Fehler aufkommt, die von Anfang an vorhanden waren.
Auf Kulanz möchte ich micht nicht verlassen, wenn ich dafür zahle.


Das ist doch keine Antwort, sondern genau das, was ich bemängelt habe.
Bitte lesen Sie doch meinen Post mal durch.


Robbsi schrieb:

Ich habe heute zu meinem neuen Thermomix TM6, der sich derzeit noch auf dem Postweg befindet, die Unterlagen für die 3 Jahre Garantieverlängerung bekommen.

Ich habe ein Problem mit den Garantiebedingungen, welche vermuten lassen, dass es sich um keine „echte“ Herstellergarantie handelt sondern lediglich um eine Verlängerung der gesetzlichen Gewährleistung.

Diese ist nur für Mängel am Gerät zuständig, welche von Anfang an vorhanden waren, aber nicht wenn das Produkt im Laufe der Verwendung Mängel aufzeigt.

Auszug aus den Thermomix Garantiebedingungen:

2. Umfang der Garantie, Garantiedauer

2.1.Die Garantie beginnt zwei Jahre nach dem auf der Rechnung

des Thermomix® TM6 angegebenen Rechnungsdatums und

hat eine Dauer von drei Jahren.

2.2.Die nachfolgend in Ziff. 5 beschriebenen

Garantieleistungen des Garantiegebers entsprechen dem

Nacherfüllungsanspruch im Rahmen der gesetzlichen

Gewährleistungspflichten gem. § 439 BGB und gelten nur für

Mängel, die bei Gefahrübergang des jeweiligen Produkts

an den Garantienehmer bereits vorlagen.

2.3.Es wird nicht vermutet, dass während der

Garantiezeit auftretende Mängel bereits bei Gefahrübergang

oder während der gesamten bisherigen Garantiezeit

bestanden.

2.4.Rechte des Garantienehmers auf Rücktritt,

Kaufpreisminderung, Schadens- und Aufwendungsersatz,

welche ihm im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung

während der Gewährleistungszeit zustehen, sind im Rahmen

der Garantie ausgeschlossen.

2.5.Die Garantie bezieht sich im Geschäftsbereich

Thermomix® ausschließlich auf den mit einer individuellen

Seriennummer versehenen Thermomix® TM6, welcher

zeitgleich im Zusammenhang mit der Garantie erworben

wurde.

2.6.Die Garantie ist nicht übertragbar auf andere Geräte.

2.7.Die Garantie gilt unter den vorgenannten Voraussetzungen im

Falle der Weiterveräußerung des Thermomix® TM6 für jeden

künftigen Eigentümer des Produkts.

Infos aus dem Internet:

Gewährleistung:
Für alle Sach- und Rechtsmängel, die bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, haftet der Verkäufer und die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate. Für Bestellungen, die bis zum 31.12.2021 getätigt wurden, wird in den ersten 6 Monaten vermutet, dass der Mangel bereits beim Verkauf bestand. Für alle Bestellungen, die ab dem 01.01.2022 getätigt wurden, beträgt diese Frist 12 Monate. Nach Ablauf dieser Frist muss der Kunde beweisen, dass der Mangel bereits beim Verkauf bestand.

Herstellergarantie:
Die Herstellergarantie ergänzt die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Sie ist ein freiwilliges Angebot des Herstellers und in Länge und Umfang abhängig vom jeweiligen Hersteller. Die Herstellergarantie greift unabhängig vom Zustand des Produkts zum Zeitpunkt des Verkaufs und die Gewährleistungsansprüche werden nicht durch eventuelle Garantieansprüche ersetzt oder verringert.

Fazit: Geht ein Gerät nach Ablauf der 12-monatigen Frist kaputt, muss der Kunde beweisen, dass der Mangel bereits von Anfang an bestand. Dazu ist er meist nicht in der Lage.

Es besteht also generell keine gesetzliche 2-jährige Garantie, wie von Kunden oft angenommen, sondern lediglich eine 2-jährige Gewährleistung die zusichert, dass das Gerät von Anfang an mängelfrei ist.

Für nach Ablauf von 12 Monaten auftretende Fehler am Gerät, hilft die gesetzliche Gewährleistung also in den seltensten Fällen!

Es würde bedeuten dass Vorwerk mit dem Thermomix ein Produkt verkauft, dass nur in den ersten 12 Monaten vor kostenpflichtigen Reparaturen geschützt ist.

Selbst eine Garantieerweiterung auf 5 Jahre bestätigt diesen Sachverhalt in den mitgeteilten Garantiebedingungen unter Punkt 2.2.

Wie ist die rechtliche Lage?

Hallo Robbsi,

mit der Thermomix® Garantie sicherst du dir 5 Jahre unbeschwerte Lust am Kochen: Zu den 2 Jahren gesetzliche Gewährleistung erhältst du zusätzlich 3 Jahre Garantie auf Material und Funktion des TM6 Basis-Pakets. Die Thermomix® Garantie entspricht dem Nacherfüllungsanspruch im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungspflichten.

Wir wünschen dir eine schöne Woche!

Viele Grüße

Silke

Vorwerk Moderationsteam


Vorwerk wird dir da sicherlich noch genauere Infos geben.

Ich kann nur sagen, dass auch bisher die Garantie (genauer Gewährleistung) bei Vorwerk innerhalb der zwei Jahre immer kulant gehandhabt wurde, wenn man in Foren/Social Media liest.

In Österreich gibt es die Garantieverlängerungen schon seit Jahren, auch da habe ich noch nie was negatives dazu gelesen.

.

Ihr findet mich auch auf Instagram und Facebook unter Tina.mixt


Ich habe heute zu meinem neuen Thermomix TM6, der sich derzeit noch auf dem Postweg befindet, die Unterlagen für die 3 Jahre Garantieverlängerung bekommen.

Ich habe ein Problem mit den Garantiebedingungen, welche vermuten lassen, dass es sich um keine „echte“ Herstellergarantie handelt sondern lediglich um eine Verlängerung der gesetzlichen Gewährleistung.

Diese ist nur für Mängel am Gerät zuständig, welche von Anfang an vorhanden waren, aber nicht wenn das Produkt im Laufe der Verwendung Mängel aufzeigt.

Auszug aus den Thermomix Garantiebedingungen:

2. Umfang der Garantie, Garantiedauer

2.1.Die Garantie beginnt zwei Jahre nach dem auf der Rechnung

des Thermomix® TM6 angegebenen Rechnungsdatums und

hat eine Dauer von drei Jahren.

2.2.Die nachfolgend in Ziff. 5 beschriebenen

Garantieleistungen des Garantiegebers entsprechen dem

Nacherfüllungsanspruch im Rahmen der gesetzlichen

Gewährleistungspflichten gem. § 439 BGB und gelten nur für

Mängel, die bei Gefahrübergang des jeweiligen Produkts

an den Garantienehmer bereits vorlagen.

2.3.Es wird nicht vermutet, dass während der

Garantiezeit auftretende Mängel bereits bei Gefahrübergang

oder während der gesamten bisherigen Garantiezeit

bestanden.

2.4.Rechte des Garantienehmers auf Rücktritt,

Kaufpreisminderung, Schadens- und Aufwendungsersatz,

welche ihm im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung

während der Gewährleistungszeit zustehen, sind im Rahmen

der Garantie ausgeschlossen.

2.5.Die Garantie bezieht sich im Geschäftsbereich

Thermomix® ausschließlich auf den mit einer individuellen

Seriennummer versehenen Thermomix® TM6, welcher

zeitgleich im Zusammenhang mit der Garantie erworben

wurde.

2.6.Die Garantie ist nicht übertragbar auf andere Geräte.

2.7.Die Garantie gilt unter den vorgenannten Voraussetzungen im

Falle der Weiterveräußerung des Thermomix® TM6 für jeden

künftigen Eigentümer des Produkts.

Infos aus dem Internet:

Gewährleistung:
Für alle Sach- und Rechtsmängel, die bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, haftet der Verkäufer und die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate. Für Bestellungen, die bis zum 31.12.2021 getätigt wurden, wird in den ersten 6 Monaten vermutet, dass der Mangel bereits beim Verkauf bestand. Für alle Bestellungen, die ab dem 01.01.2022 getätigt wurden, beträgt diese Frist 12 Monate. Nach Ablauf dieser Frist muss der Kunde beweisen, dass der Mangel bereits beim Verkauf bestand.

Herstellergarantie:
Die Herstellergarantie ergänzt die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Sie ist ein freiwilliges Angebot des Herstellers und in Länge und Umfang abhängig vom jeweiligen Hersteller. Die Herstellergarantie greift unabhängig vom Zustand des Produkts zum Zeitpunkt des Verkaufs und die Gewährleistungsansprüche werden nicht durch eventuelle Garantieansprüche ersetzt oder verringert.

Fazit: Geht ein Gerät nach Ablauf der 12-monatigen Frist kaputt, muss der Kunde beweisen, dass der Mangel bereits von Anfang an bestand. Dazu ist er meist nicht in der Lage.

Es besteht also generell keine gesetzliche 2-jährige Garantie, wie von Kunden oft angenommen, sondern lediglich eine 2-jährige Gewährleistung die zusichert, dass das Gerät von Anfang an mängelfrei ist.

Für nach Ablauf von 12 Monaten auftretende Fehler am Gerät, hilft die gesetzliche Gewährleistung also in den seltensten Fällen!

Es würde bedeuten dass Vorwerk mit dem Thermomix ein Produkt verkauft, dass nur in den ersten 12 Monaten vor kostenpflichtigen Reparaturen geschützt ist.

Selbst eine Garantieerweiterung auf 5 Jahre bestätigt diesen Sachverhalt in den mitgeteilten Garantiebedingungen unter Punkt 2.2.

Wie ist die rechtliche Lage?