Forum Gewährleistung nach Fehler C34 - Neugerät wird kommentarlos verweigert, Kundenservice schweigt

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5 Antworten | Letzter Beitrag

Lies dir bitte Absatz 3 des von dir genannten Gesetzes durch. 


Ich habe direkt heute morgen meine Daten an das Moderationsteam weitergegeben. 

Darauf erhielt ich heute Vormittag direkt einen Anruf von Vorwerk. Man entschuldige sich, dass der Vorgang so unglücklich gelaufen sei und würde mir aus Kulanz ein neues Gerät zusenden. Das alte Gerät soll ich dann entsprechend zurückschicken. 

Die Dame meinte, dass Vorwerk bei "so teuren Geräten" durchaus berechtigt seien eine dreimalige Reparatur durchzuführen. 

Dieser Aussage widerspreche ich zwar in dieser Form weiterhin. Der Verkäufer darf so nur vorgehen, wenn er unverhältnismäßige Kosten nachweisen kann. Dieses ist im konkreten Fall nicht geschehen. 

Aber dennoch danke ich für die Abwicklung in meinem Sinne. Und hoffe, dass der Kundenservice in Zukunft einfacher und reibungsloser vonstatten geht. 


Guten Morgen sophisitcated,

 

herzlichen Dank für deine offenen Worte.

Bitte teile uns per Privatnachricht deine Bestellscheinnummer sowie deine Kontaktdaten mit.

Gerne prüfen wir deine Beschwerde und bemühen uns schnellstmögliche eine Klärung herbei zu führen.

 

Liebe Grüße aus Wuppertal,

 

Michaela

Vorwerk Moderationsteam


Ich möchte an dieser Stelle gerne anderen Thermomix Käufern von meinen leider äußerst ernüchternden Erfahrungen mit dem Thermomix Kundenservice berichten. Ebenfalls würde ich mich auf diesem Weg auch endlich über eine Reaktion seitens Vorwerk freuen. Anders habe ich es bisher leider nicht geschafft diese zu erhalten. 

 

Ich hatte meinen Thermomix TM 5 noch kurz vor der Preiserhöhung bestellt und nach der entsprechenden Wartezeit erhalten. In der zweiten Woche fing der Thermomix an komische Geräusche im Betrieb von sich zu geben. Es erschien die Fehlermeldung C34 "Auf Blockade des Mixmessers prüfen". Es gab keine Blockade. 

Daher rief ich die Hotline an und fragte nach Rat. Mir wurde gesagt, dass ich das Gerät einschicken soll und man es reparieren würde. Nach nicht einmal zwei Woche Nutzung wollte ich jedoch kein repariertes Gerät haben sondern mir wäre ein neues Gerät lieber gewesen. Hier wurde mir jedoch gesagt, dass dieses nicht möglich sei, man würde mir die Box für die Rücksendung schicken. Auch mein Verweis auf mein Wahlrecht für die Nacherfüllung nach BGB führte nicht zu Erfolg. 

 

Hier nochmal ein kurzer Exkurs zu den Regeln zur Gewährleistung nach §439 Abs. 1:  Der Käufer kann im Gewährleistungsfall zwischen Nacherfüllung durch Mangelbeseitigung, also Reparatur oder Lieferung einer mangelfreien Sache, also Lieferung eines neuen Geräts, wählen. Ein generelles Recht des Verkäufers auf dreimalige Reparatur gibt es nicht. 

(https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html)

 

Darauf hin habe ich meinen Repräsentanten kontaktiert. Dieser hat sich über alle Maße engagiert und über seine Vorgesetzten versucht die Angelegenheit in meinem Sinne klären zu lassen. In Absprache mit ihm habe ich ein entsprechendes Schreiben der Rücksendung beigelegt und dem Repräsentanten per Email gesendet. Nach einigen Tagen erhielt ich hier eine telefonische Rückmeldung, dass Vorwerk sich auf ein angebliches dreimaliges Reparatur-Recht berufe. Ich würde aber noch eine schriftliche Antwort mit der Rücksendung meines Gerätes erhalten. 

 

Eine gute Woche nach der Rücksendung kam der Thermomix zurück. Der Rücksendung lag eine Reparatur-Rechnung über 0,00 EUR mit dem Vermerk "Gewährleistung" bei. Es wurde laut Rechnung der komplette Motor getauscht. Eine weiter Erläuterung lag nicht bei. 

 

Seither versuche ich in mehrfachen Anrufen bei der Hotline eine Antwort oder Stellungnahme von Vorwerk zu erhalten. Ich wurde drei mal Vertröstet, dass man mich gerade aufgrund von Schulungen nicht in die Fachabteilung verbinden könnte. Aber ich innerhalb kürzester Zeit einen Rückruf erhalten sollte. Drauf verfasste ich meinen Wunsch um Stellungnahme nochmals per Email. Auch hier keine Reaktion. Heute nochmals telefonisch nachgefragt. Von den vorherigen Anfragen wusste man nichts mehr, die Anfrage per Email würde noch bearbeitet werden. Auf eine Antwort warte ich nun seit ca. 5 Wochen. 

 

Ich kann nur zusammenfassen, dass ein "5-Sterne-Service" nicht mit Schweigen funktionieren kann. Dass man nicht einmal eine Rückmeldung erhält, obwohl diese versprochen wird, ist peinlich. Dass dem Käufer das gesetzliche Recht auf Wahl der Nacherfüllung verweigert wird ist noch weniger akzeptabel. Dieses gilt zwar für alle Kaufverträge, aber gerade bei diesem Produkt und dem Preis dafür hätte ich einen wesentlich besseren Service erwartet. - Leider sehr enttäuschend.