Forum TM5 Waage hat sich heute verabschiedet

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8 Antworten | Letzter Beitrag

Hallo 3D koch

Hallo zusammen,

mal so ganz grundsätzlich gibt es eine 2 jährige Gewährleistung gegenüber dem Käufer!

Wenn jemand was weiterverkauft, gilt nicht die Gewährleistung vom Händler weiter auf den Zweitkäufer über.

Hier eine Darstellung eines Anwalts:

Grundsätzlich bestehen Gewährleistungsansprüche im Rahmen eines Kaufvertrags nach § 433 BGB ausschließlich gegenüber dem Kaufvertragspartner. Das heißt, wenn ein Händler einem Erstkäufer eine Sache verkauft, dann hat erst einmal nur der Erstkäufer gegenüber dem Händler Gewährleistungsansprüche nach §§ 434437 BGB, wenn die Sache mangelhaft ist. Verkauft der Erstkäufer diese Sache wiederum an einen Zweitkäufer, so gelten die gleichen Grundsätze. Der Zweitkäufer hat gegenüber dem Erstkäufer die Gewährleistungsansprüche gemäß §§ 434437 BGB, wenn die Sache mangelhaft ist. Verschenkt der „Erstkäufer" die Sache an den „Zweitkäufer" im Sinne des § 516 BGB, so gelten nicht die kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche, sondern die schenkungsrechtlichen Regelungen bei Rechts- und Sachmängeln gemäß §§ 523524 BGB

Ein Anspruch des Zweitkäufers gegenüber dem Händler kommt nur in Betracht, wenn der Händler beispielsweise eine Herstellergarantie übernommen hat oder aber andererweitige vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Zweitkäufer und dem Händler bestehen. Diese Ansprüche entstehen aber nicht von Gesetzes wegen, sondern müssen vertraglich vorgesehen sein. Im Ergebnis bedeutet es, dass Gewährleistungsansprüche grundsätzlich nicht übergehen, sondern stets jeweils mit der Übergabe der Sache im Rahmen eines neuen abgeschlossenen Kaufvertrags neu entstehen. Daneben können seitens des Zweitkäufers gegenüber dem Händler zwar so genannte deliktische Ansprüche in Form von Schadenersatzansprüchen bestehen. Diese sind aber nicht vertragliche Rechtsnatur. Hierfür müsste aber ein Rechtsgut des § 823 BGB rechtswidrig und fahrlässig oder vorsätzlich verletzt sein. Der Zweitkäufer müsste folglich am besten direkte vertragliche Vereinbarungen mit dem Händler schließen, damit er „stärkere" Rechte hat. Unter Umständen kann der Erstkäufer seine Gewährleistungsrechte gegen den Händler gemäß § 398 BGB dem Zweitkäufer abtreten. 

Hiernach muß Vorwerk die Gewährleistung nicht auf den Zweitkäufer übertragen.

Hoffe es hat geholfen!

 

Viele Grüße


Hallo ..

Meine Waage hat sich vor 1 1/2 Wochen verabschiedet.  Seit über einer Woche ist mein Thermomix nun weg und nun warte ich. Er ist nun seit 6 Monaten in Gebrauch. Hoffe das er bald wieder da  ist


Hallo,

 

@rosalie: ich kann Dein Ärger 1:1 nachempfinden.

 

Ich wollte meiner Frau eine Freude machen und habe ihr zur Weihnachten 2015 ein TM5 gekauft.

Die Lieferung via TM hätte bekannte X Wochen gedauert. Aus diesem Grund habe ich ein Gerät von einer

Bekannten privat erworben (noch original verpackt).

Die Freude war riesig und Weihnachtszeit gerettet. Der Name TM5 wurde regelrecht gefeiert und die Kids

haben sich riesig gefreut selber was machen zu können.

Nun, nach 6 Monate Benutzung versagte die Waage.

 

Kein Problem dachten wir, wir rufen schnell den TM-Support an. Dann die Schockmeldung mit der

"fehlenden Garantie" da wir sozusagen nicht die eingetragenen Rg.-Käufer sind?!

 

 

Nun meine Frage dazu: hat so ein Vorgehen rechtlichen Bestand in Deutschland wenn man somit bezwungen wird zum Anwalt zu gehen um für seine Gewährleistung / Garantie zu kämpfen?

 

Wir haben inzw. im Familienkreis 2 TM5 Geräte-Käufer vermittelt und haben es sehr gerne getan, aber

die Aussage der Hotline und das gnadenlose "Dienst nach Vorschrift" bringen uns wirklich dazu

die Werbeaktion einzustellen und mit VORWERK nie wieder etwas haben zu wollen. Und der Grund dafür ist nicht die kaputte Waage, sondern wie man mit dem Endkunden umgeht obwohl das TM5 Gerät nicht mal 1 Jahr alt ist. Sind schwer enttäuscht.

 

Falls jemand Anwtort auf meine Frage ob das Garantie-Vorgehen rechtlich standhaft ist hat, bitte um Info.

 

Vielen Dank.

TM5 (BJ2015)


Wie teuer wird es eigentlich , wenn die Waaga mal repariert werden muss, so allmählich hab ich echt Angst, das die nach der Gewährleistung kaputt geht :/


Rosalie, dann muss die Freundin deiner Schwester den TM einschicken Wink Dann ist es kostenlos


Hallo rosalie3,

wir "geben kein Garantie", sondern folgen den gesetzlichen Vorschriften.

Der gesetzliche Gewährleistungsanspruch ist eine kaufvertragliche Pflicht des Verkäufers (also Vorwerk) gegenüber dem Käufer (hier also die Freundin deiner Schwester) und bezieht sich auf zwei direkte Vertragspartner. Gewährleistungsansprüche kann nur der Käufer, also die Person geltend machen, die auf der Rechnung vermerkt ist.

Wenn du den Komfortversand noch nicht angefordert hast und das jetzt nachholen möchtest oder noch Fragen zu der Reklamation hast, dann schick uns bitte eine private Nachricht mit deinen vollständigen Daten und der Rechnungsnummer des Thermomix®. Gerne helfen wir dir dann weiter.

Viele Grüße

Daniel

Vorwerk Moderationsteam


Hallo zusammen,

bin gerade richtig sauer, und zwar sowas von.

Habe im Juli 2015 den TM5 von meinen Eltern geschenkt bekommen, den sie wiederum  der Freundin meiner Schwester gekauft haben, sie hatte ihn dann wohl doppelt. Ist ja auch egal, wie was und warum.

Bin mit dem Gerät bis eben super zufrieden gewesen, gestern hat die Waage noch funktioniert und heute Mittag nicht mehr. Alles sauber gemacht und und und. Also habe ich beim Kundenservice angerufen, die Bestellnummer durchgegeben, ist vom 08.06.2015. Da wurde mir doch tatsächlich gesagt, das die Waage auf meine Kosten repariert werden muss!!!!!!! Auf meine Nachfrage, wieso das denn, das gerät hat doch noch mehr als ein Jahr Garantie, wurde mir gesagt, das sei keine Garantie, sonder nur eine Gewährleistung und die ist nur gegeben, bei der Freundin meiner Schwester und nicht bei mir, da ich ja das Gerät nicht gekauft habe. Wie bescheuert ist das denn?????? Geben die hier Garantie auf den Käufer???????????

Bin total sauer