Forum Garantie und Gewährleistung des Thermomix

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Bearbeitet von: s.herz an 24.09.2014 - 17:28

126 Antworten | Letzter Beitrag

Hallo zusammen. Zur Gewährlesitung folgendes; ein erstkäufer kann wie im BGB Beschrieben jederzeit die Gewährleistung an einen Zweiten per Kaufvertrag übertragen. Somit kann der Zweitkäufer die Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer einfordern. Es ändert sich ja nichts am Gerät selber. Es gelten ab dem Erstverkauf die 2 Jahre Gewährleistung. Von daher macht es keinen Unterschied wer die Gewährleistung einfordert, da es sich ja immer um das gleiche Gerät handelt. Wenn allerdings ein Verkäufer sich Querstellt bzw. eine Ablehnende Haltung zeigt, dann zeigt dies wiederum er seine Kunden sieht. Nähmlich nicht Respektvoll. Zudem sieht Kundenservice anders aus. Hinzu kommt das Menschen die einen Thermomix kaufen auf Tugenden schauen wie zbp. Made in Germany, Topp Qualität, guter Deutsch sprechender Service. Ansonsten könnte man ja im Internet das Marken- und Gesichtlose Elektrozeugs kaufen. Wie sonst sollte sich ein derartig hoher Preis erklären lassen ? Grüße aus der Kundenwarnehmung. Bin 55 Jahre Jung, Themi 5 User und habe garade aus den Gründen wie oben den Thermi gekauft. Wenn sich Zeigen sollte das Vorwerk den Kunden tatsächlich als Bittsteller ansieht, dann werde ich nichts mehr dort Kaufen. PS: Habe sogar 2 Kobold Staubsauger. Ich hoffe das Vorwerk das liest und versteht. Denn ansonsten werden die guten Deutschen Marken bedaurerlicherweise vom Markt verschwinden.


Hallo Flensburger43,

du stellst jetzt mehrere Situationen dar. Du solltest einen TM5® geschenkt bekommen und deine Schwester hat geheiratet und die Rechnung sollte auf Ihren neuen Namen umgeschrieben werden oder auf deinen?

Bitte habe Verständniss dafür, dass wir deine Frage nicht pauschal beantworten können, weil uns der Sachverhalt unklar ist.

Gerne können wir uns dein Anliegen anschauen. Sende uns dafür eine private Nachricht mit der Rechnungsnummer und deinen vollständigen Daten. Deine Schwester kann uns natürlich auch gerne anschreiben.

Freundliche Grüße

Merry

Vorwerk Moderationsteam


Moinmoin Vorwerkteam...
ich frage mich was ihr bei geschenkung innerhalb der familie auch wirklich als Familie ansieht.....? das erklärt mir mal bitte schön.ich sollte durch meine schwester einen tm5 geschenkt bekommen,aber durch Heirat meiner schwester und änderung des familiennamen in den des mannes, lehnt ihr sowas ja ab......muss man erst die Heiratsurkunde und Geburtsurkunde an euch schicken um die familieären Verhaältnisse Klarzustellen.....? DAS IST DREISAT UND VERACHTEN WIE IHR JENES HANDHABT:::::::


Hallo Team,

Danke für ihre Antwort. Hilft mir halt nicht viel, musste die 89 Euro ja bezahlen u!Nr dies ist für eine Rentnerin auch viel Geld.

Und ich glaube nicht, dass ich von unserem doch nicht so leicht Ersparten unserem 2. Sohn auch einen Thermomix kaufe.

Ihnen und allen Enttäuschten trotzdem ein schönes Weignachtsfest


Hallo momo1981,

wir können deinen Unmut nachvollziehen aber bei uns arbeiten auch nur Menschen und es kann zu Fehlern kommen. Aber wir sind jederzeit bereit, einen Vorgang zu prüfen und zu korrigieren. Grundsätzlich können wir natürlich immer nur reagieren, wenn unsere Kunden sich melden. Unsere Geräte werden sorgfältig geprüft und sind in der Regel sehr langlebig. Dennoch kann es mitunter auch einmal zu einem Ausfall kommen.

Herzliche Grüße

Merry

Vorwerk Moderationsteam


Auch ich bin mit der Art und Weise wie Vorwerk mit seinen Kunden im Reklamationstall umgeht nicht einverstanden und sehr enttäuscht. Ich hatte nach 2 Jahren und 8 Wochen einen Defekt mit dem Schließmechanismus. Wir sind Rentner und mit unserem Wohnmobil mindestens die Hälfte des Jahres unterwegs, das heißt der Thermomix kam selten zum Einsatz. Meine zuständige Betreuerin sagte die Reparatur geht noch auf Kulanz. Dann kam der Thermomix zurück mit einer Rechnung von 279. Euro. Es war alles getauscht was zu tauschen war. Da gehe ich mal davon aus das sind die Fehlerquellen die bekannt sind, da es ein Gerät der ersten Stunde ist. ich hatte für Weihnachten den T31 bestellt und dann im September das Angebot bekommen den neuen zu erhalten, dies nahm ich dummerweise an. Hatte ich den alten Thermomix auf Weihnachten erhalten und sogar noch Garantie darauf gehabt. Aldi kann auf seinen Nachbau 3 Jahre Garantie geben ist schon erstaunlich. Nachdem meine Betreuerin Kontakt aufgenommen hat wurde meine Rechnung auf 89 reduziert. Hatte meinem Sohn nach mir einen Thermomix geschenkt. Wollte meinem 2 Sohn bei seinem Auszug ebenfalls einen bestellen, das überlege ich mir noch. Bei Aldi bekomme ich für den gleichen Betrag 6 Geräte bedeutet 18 Jahre Garantie. Für die Reparatur Rechnung sind das nochmal 1 Gerät und 3 Jahre länger Garantie. Schon enttäuschend das Aldi 3 Jahre Garantie geben kann und Vorwerk nicht mal 2 Jahre und 2 Monate.


Und zu den gebrauchten......

Es gibt keine Personen Garantie sondern Hersteller Geräte Garantie!!

Lg

Mixingbowl closed  


Hi,

nein kann man nich falls du so eine Seite finden solltest ist es ein Fake und du siehst dein Geld nie wieder!!

Du kannst doch der RP sagen das du nur ein Gerät kaufen willst, das wird dann doch auch gehen.

Aber zur Zeit ist das Angebot das wenn du 3 Gäste hast die den T5 nicht kennen du dann das Premium Angebot +150€ dazu bekommst!! Premium bedeutet T5 mit Cook key.

Schau mal hier: https://thermomix.vorwerk.de/premiumpaket/?etcc_med=RW&etcc_cmp=2016%5F%20Promo%5FPremiumpaket&etcc_var=Teaser&etcc_plc=Startseite&etcc_tar=L

Lg

Mixingbowl closed  


Ich habe auch eine TM5 und möchte gerne einen zweiten, allerdings gebrauchten, kaufen für meinen Sohn. Da es keine Garantieansprüche gibt, werde ich bestimmt nicht soviel Geld ausgeben! Normal bezieht sich eine Garantie auf das Gerät und nicht den Kunden als Person.

Eins ist klar! Dadurch soll verhindert werden, das mit den Geräten gehandelt wird. Jeder Interessent soll einen neuen Thermi bestellen. Das bringt so das Geld ausschließlich zur Firma Vorwerk.

Was mich noch stört, das ein Thermi nur über eine Beraterin zu kaufen ist, was die Sache erschwert. Kann man einen Thermi nicht über die Internetseite bestellen?


Na ja, aber die meisten Hersteller sind da schon kulanter. Das nur der Erstbesitzer einen Gewährleistungsanspruch gewährt bekommt, ist doch eher unüblich. 

 

 

 


belja]</p><p>
jettelasse schrieb:

Hallo liebes Vorwerk  Moderationsteam, 

ich habe vor ca. einem Jahr einen gebrauchten TM 32 gekauft.  Das Rechnungsdatum ist der 19.04 2013 + 1 Jahr Verlängerung der Gewährleistung  ( Dichtungsring), also besteht noch Gewährleistung bis 19.04.2016.

Ich habe schon mehrmals mit dem Kundenservice telefoniert, die mir aber auch immer sagen einem Zweitbesitzer stehe diese Gewährleistung nicht zu. Jetzt lese ich hier von ihnen, daß dem nicht so ist. 

WAS muß ich tun damit die Gewährleistung auf mich übertragen wird??

 

Ähnlich  ist auch meine Frage:

 

Hallo liebes Vorwerk Team,

Ich habe am 3.6.2016 ein TM5 Gerät von privat gekauft, welches genau einen Monat alt war. Daher hat das Gerät lauf Kaufvertrag seine reguläre Garantie.

Nun ist ein ein Motorproblem  aufgetreten.

Auch ich habe schon mehrmals mit dem Kundenservice telefoniert, die mir aber auch immer sagen einem Zweitbesitzer stehe diese Gewährleistung nicht zu. Jetzt lese ich hier von ihnen, daß dem nicht so ist.

WAS kann ich tun, damit ich diesen Vertrag übernehmen kann?

Also hoffe ich auf Hilfe hier im Forum und hoffe, dass ich meine derzeit noch gute Meinung über das Produkt auch behalten kann. Eigentlich hatte ich darna gedacht auch Verkäuferin für den TM5 zu werden, aber solche Verträge kann ich eher nicht mit gutem Gewissen anbieten.

Auch ich hoffe auf eine Stellungnahme und Hilfe von Ihnen.

Mit freundlichem Gruss

 

K. Rüter

Ich glaub, du bringst da die Modelle durcheinander. Smile

Die Mods schrieben von der Übertragbarkeit der Gewährleistung beim TM31 als Sonderregelung. Beim TM5 gilt dies nicht, auch das schrieben sie. 

Um also deine Frage zu beantworten - man möge mir verzeihen, wenn ich den Mods vorgreife: Für deinen gebraucht gekauften TM5 hast du keinen Gewährleistungsanspruch gegenüber Vorwerk. 

 

 

PS: Solche Verträge find ich persönlich ja auch eine schwierige Formulierung. Es unterstellt ja mangelnde Seriösität, was man einer gesetzlichen Regelung wohl schwerlich vorwerfen kann. Wink

 

 

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jettelasse wrote:

Hallo liebes Vorwerk  Moderationsteam, 

ich habe vor ca. einem Jahr einen gebrauchten TM 32 gekauft.  Das Rechnungsdatum ist der 19.04 2013 + 1 Jahr Verlängerung der Gewährleistung  ( Dichtungsring), also besteht noch Gewährleistung bis 19.04.2016.

Ich habe schon mehrmals mit dem Kundenservice telefoniert, die mir aber auch immer sagen einem Zweitbesitzer stehe diese Gewährleistung nicht zu. Jetzt lese ich hier von ihnen, daß dem nicht so ist. 

WAS muß ich tun damit die Gewährleistung auf mich übertragen wird??

 

Ähnlich  ist auch meine Frage:

 

Hallo liebes Vorwerk Team,

Ich habe am 3.6.2016 ein TM5 Gerät von privat gekauft, welches genau einen Monat alt war. Daher hat das Gerät lauf Kaufvertrag seine reguläre Garantie.

Nun ist ein ein Motorproblem  aufgetreten.

Auch ich habe schon mehrmals mit dem Kundenservice telefoniert, die mir aber auch immer sagen einem Zweitbesitzer stehe diese Gewährleistung nicht zu. Jetzt lese ich hier von ihnen, daß dem nicht so ist.

WAS kann ich tun, damit ich diesen Vertrag übernehmen kann?

Also hoffe ich auf Hilfe hier im Forum und hoffe, dass ich meine derzeit noch gute Meinung über das Produkt auch behalten kann. Eigentlich hatte ich darna gedacht auch Verkäuferin für den TM5 zu werden, aber solche Verträge kann ich eher nicht mit gutem Gewissen anbieten.

Auch ich hoffe auf eine Stellungnahme und Hilfe von Ihnen.

Mit freundlichem Gruss

 

K. Rüter

 

 

 

 

 

 

 


Hallo Moderationsteam (Hier:Miriam),

 

danke für die schnelle Antwort! 

 

Lieben Gruß, Dagmar

 

 


Hallo DagmarSusanne,

die Reparaturpauschale für deinen Thermomix® TM31 beträgt maximal 249,00 Euro, je nachdem was gemacht wird. Nähere Informationen dazu findest du auch hier: http://thermomix.vorwerk.de/fileadmin/data/de/img/01_Alle_Reiter/03_Service/09_Standorte_Service/Reparaturauftrag-Thermomix.pdf 

Der Thermomix® hat keine geeichte Waage, geringfügige Abweichungen von circa 30 Gramm im Kilobereich sind daher als normal anzusehen.

Liebe Grüße

Miriam

Vorwerk Moderationsteam


Wie teuer eine Reparatur ist weiß ich leider nicht. Beim TM 31 war auch die Waage sehr anfällig/ empfindlich. Wichtig ist, erst mal zu überprüfen: 

Liegt das Kabel frei?

Sind die Füßchen sauber und kurz herausgezogen? 

Steht der TM wirklich ganz frei? 

 

Bei mir ist es so, dass ich mit den oberen Punkten ganz gut klar komme, die Waage jedoch, je mehr Gewicht darauf ist, immer etwas weniger anzeigt, als man hineingetan hat. Ich habe den 31 seit 2011. Ich glaube aber, eine neue Eichung wird mir zu teuer. Kann das Moderationsteam einen Anhaltspunkt geben, mit wieviel € ich für eine Eichung rechnen müsste ? 

 

LG, Dagmar 

 

 

 


Hallo , 

soviel negatives über die Waage,und das bei dem Preis Aw  ich hab Angst das die mir nach der Gewährleistung kaputt geht ...klar könnte ich eine zusätzliche Waage nutzen...aber das ist nicht der Sinn und Zweck...wie teuer würde denn so eine Reperatur der Waage werden?


Hallo zusammen, auch ich habe den Thermomix TM5 von meinen Eltern geschenkt bekommen, das war im Juli 2015 , meine Freude war riesig und ich habe geheult, in diesem Fall vor Freude.

Heute Mittag hätte ich auch heulen können aber vor WUT. An meinem ist die Waage verreckt , ärgerlich, das Gerät ist noch kein Jahr alt. Ich also beim sogennanten Kundenservice angerufen, da wurde mir gesagt, dass ich keine Gewährleistung auf das Gerät habe, da ich es nicht gekauft habe. Obwohl ich die Original Rechnung habe.

Die Schenkung hat sich wie folgt ergeben. Die Freundin meiner Schwester hat sich einen TM gekauft, dieser der bei mir in der Küche steht, und hat einen anderen bekommen, wie auch immer, ist mir auch egal. Meine Eltern haben den von der Freundin meiner Schwester abgekauft, und wie gesagt mir geschenkt.

Weil ich etwas sauer war, habe ich bei der Verbraucherzentrale in Bonn angerufen und die haben gesagt, dass das was die Fa. Vorwerk da abzieht eigentlich nicht rechtens ist. Ich wieder bei diesem sogenannten Kundenservice angerufen, da meinte die Dame am anderen Ende der Leitung nur "...... das ist schön, dass ich bei der Verbraucherzentrale angerufen habe, aber nichts desto trotz ist das die Handhabe der Fa. Vorwerk und ich kann ja mal schauen wie weit ich komme......" Frech ist da noch etwas untertrieben. Ich bin echt richtig Sauer, Geld scheffeln und ein Teil für über 1000€ verkaufen, und eine Kundenservice unter aller Sau.

Werde jedem den ich kenne diese Fa so madig machen, dass sie dort bestimmt nichts kaufen. Wollte eigentlich einen TM Abend machen, aber dies werde ich mit Sicherheit nicht machen. Never ever Vorwerk

 


Bei uns ist jetzt auch am Privat gekauften TM5 (inkl. org.Rechnung) nach etwa einem halben Jahr etwas kaputt gegangen.

Laut Kundenservice haben wir keine Garantie nur der Erstkäufer.

DAS IST DUBIOSESTE GESCHÄFTSGEBAHREN das ich je erlebt habe und das bei einem Premium Produkt.

Das ist ein absolutes NOGO.

Vorwerk (egal was für ein Produkt) ist für mich ab heute gestorben denn das geht gar nicht.

Ich könnte platzen.


Guten Tag popei,

die Gewährleistung besteht zwischen dem Käufer und der Firma Vorwerk. In Ausnahmefällen, wenn es sich zum Beispiel um ein Geschenk für ein Familienmitglied handelt und der Zusammenhang plausibel ist, erhält auch der Beschenkte die Gewährleistung. Wichtig ist das mit dem Thermomix® auch eine Kopie der Rechnung eingesendet wird, wenn der Thermomix® zur Reparatur eingeschickt wird.

Bitte habe aber Verständnis dafür, das wir darüber hinaus keine tiefergehenden Fragen zu Recht und Gewährleistung beantworten können. Hier müsstest du dich gegebenenfalls an eine für solche Fragen qualifizierte Stelle wenden.

Viele Grüße

Melanie

Vorwerk Moderationsteam


Hallo,

ich bin geschockt, diese Machenschaften von Vorwerk zu lesen.

Ich habe den TM5 als wundervolles Geschenk erhalten. Eine komplette Überraschung.

Und nun habe ich auf dieses wirklich teure Gerät keine Garantie, weil ich ihn nicht selber gekauft sondern als Geschenk erhalten habe?

Ich bitte um schnelle Antwort von seitens Vorwerk.

MfG, popei

Jeder Tag ist ein Geschenk an Dich.


Moin Zusammen!

Ich bin echt ein bisschen geschockt bezüglich der Verhaltensweise von Fa. Vorwerk bezüglich Gewährleistungsansprüche bei privatem Weiterverkauf. Ich hatte in der vergangenen Woche ein Kochvorführung welche mir ansich gefallen hat und ich nun kurz davor war mich dazu zu entschliessen einen TM5 zu erwerben. Gott sei dank habe ich vorher erfahren wie Vorwerk bzgl. Gewährleistung eingestellt ist und sehe von einem Erwerb des Gerätes ab. Sich darauf zu berufen das es ja gesetzes konform wäre ist schon ein starkes Stück (kann hierzu den einen Artikel bei ntv empfehlen!).

Wer als "Premiumhersteller" solche Methoden nötig hat hat bei mir jedes Vertrauen verloren. Schade nur das das Echo der Kunden nicht sehr viel lauter ist..


jettelasse schrieb:

Hallo liebes Vorwerk  Moderationsteam, 

ich habe vor ca. einem Jahr einen gebrauchten TM 32 gekauft.  Das Rechnungsdatum ist der 19.04 2013 + 1 Jahr Verlängerung der Gewährleistung  ( Dichtungsring), also besteht noch Gewährleistung bis 19.04.2016.

Ich habe schon mehrmals mit dem Kundenservice telefoniert, die mir aber auch immer sagen einem Zweitbesitzer stehe diese Gewährleistung nicht zu. Jetzt lese ich hier von ihnen, daß dem nicht so ist. 

WAS muß ich tun damit die Gewährleistung auf mich übertragen wird??

Mir wurde geraten, mit der Erstbesitzerin Kontakt aufzunehmen, damit die das Gerät reklamieren kann, was mir aber nicht möglich ist .

Mein TM 31 macht komische Geräusche, ich würde ihn gerne einschicken und überprüfen lassen.

Ich hoffe auf eine Stellungnahme und Hilfe von ihnen.

Gruß K. Schmitz

Hallo jettelasse,

da im Zuge des Modellwechsels einige Kunden ihren Thermomix® TM31 verkauften, um den neuen Thermomix® TM5 zu erwerben, hat sich Vorwerk einmalig zu einer Sonderregelung entschlossen, um diese Entscheidung für Käufer und Verkäufer zu erleichtern. Vorwerk räumt den Erwerbern eines Thermomix® TM31, die das Gerät innerhalb der bestehenden Gewährleistungsfrist rechtmäßig erworben haben, daher die gleichen Gewährleistungsrechte ein, wie direkten Kunden.

Schick uns bitte einmal deine Kontaktdaten, sowie die Rechnungsnummer oder Kontaktdaten der Vorbesitzer in einer privaten Nachricht, inklusive einer Problembeschreibung. Gerne kümmern wir uns dann um dein Anliegen.

Viele Grüße

Kim

Vorwerk Moderationsteam


Hallo liebes Vorwerk  Moderationsteam, 

ich habe vor ca. einem Jahr einen gebrauchten TM 32 gekauft.  Das Rechnungsdatum ist der 19.04 2013 + 1 Jahr Verlängerung der Gewährleistung  ( Dichtungsring), also besteht noch Gewährleistung bis 19.04.2016.

Ich habe schon mehrmals mit dem Kundenservice telefoniert, die mir aber auch immer sagen einem Zweitbesitzer stehe diese Gewährleistung nicht zu. Jetzt lese ich hier von ihnen, daß dem nicht so ist. 

WAS muß ich tun damit die Gewährleistung auf mich übertragen wird??

Mir wurde geraten, mit der Erstbesitzerin Kontakt aufzunehmen, damit die das Gerät reklamieren kann, was mir aber nicht möglich ist .

Mein TM 31 macht komische Geräusche, ich würde ihn gerne einschicken und überprüfen lassen.

Ich hoffe auf eine Stellungnahme und Hilfe von ihnen.

Gruß K. Schmitz


Nun, ich denke, das Vorwerk kein Interesse an einem regen Gebrauchtmarkt hat. Die Kunden sollen gefälligst neu kaufen und diejenigen, die doch nicht mit ihm zurecht kommen, bleiben darauf sitzen. 

Das ist zwar fernab von allem, was kundenfreundlich ist, aber sie dürfen so handeln. Was schert Vorwerk der "Altkunde" ? Ist nur schade. Die Marke Vorwerk steht jetzt nicht mehr nur für gute Produkte, sondern auch für kundenunfreundlichkeit. 

Hoffentlich hält mein TM 31 noch lange! Auf einen TM 5 hätte ich nämlich bei dieser Firmenpolitik gerade gar keine Lust!!!!!

 

 


Hallo liebe Thermomix Gemeinde,

am Samstag 6.2.16 war ich auf einem AMC-Abend.

Und was schätzt Ihr was ich dort für ein Problem angesprochen habe Smile ....jaaa genau,...Garantieansprüche als "Zweitbesitzer"!...und wissta was AMC Verkäuferin sagte??;...

BEI AMC IST SOWAS KEIN PROBLEM, RECHNUNG VORLEGEN und wenn irgendwas im Garantiezeitraum als Garantieleistung anfällt, dann wird das übernommen, egal wer als ERSTbesitzer das Produkt besessen hat.

Nochmals zur Klarstellung....will hier keine Werbung für Töpfe machen....sondern die BITTE;

liebes Management von Vorwerk, ich glaube Ihr solltet Euch jetzt mal aufraffen und endlich eine kundenfreundliche Vorgehensweise darlegen, zumindest uns nach Eucher Rechtsauffassung so aufklären, dass man Gewissheit hat, inwieweit man jetzt den Garantieanspruch gerichtlich einfordern muss.

Am besten Ihr rückt von Eucher sturen Haltung ab und entscheidet im Sinne der Kundschaft....Ihr seht ja selbst wie dieses Thema unter d. Nägeln brennt. Cooking  10

LG und allseits frohes kochen, hellau, allaf und narri narro Crazy

 


Hallo Dagmar

Ich war der Meinung, dass eine Abtretung auch von Gewährleistungsansprüchen geht. Bin aber kein Vertragsrechtler ;).

Ich bin immer noch auf der Suche, der AGB's von Vorwerk wo genau diese Abtretung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen wird Wink

 


Auch ich finde, dass dieses Vorgehen von Vorwerk sehr gewinnorientiert und null kundenfreundlich ist. Das kann doch nicht sein! Einmal für ein Jahr und bestimmte Thermomixe Kulanz, damit mehr verkauft wird, dann wieder nicht mehr ?!? Was sagt denn der Verbraucherschutz dazu? Die Abtretung ist ja gesetzlich verankert, die MUSS greifen ( schriftlich über den Erstbesitzer). Nur SAGT das Moderationsteam das hier nicht. Es wird offensichtlich dazu angehalten, nicht über diese Möglichkeit zu kommunizieren. Find ich echt arm. Für ein seriöses Unternehmen. 

Edit:

Ich habe mich gerade noch einmal mit einem Vertragsrechtler unterhalten, er sagt, dass mit der Abtretung geht nur bei einer Herstellergarantie. Aber Vorwerk gibt wahrscheinlich nur Gewährleistung, richtig? Dann besteht wohl tatsächlich der Vertrag nur zwischen dem Verkäufer und Erstkäufer. Sorry, keine gute Nachricht. 

 

 


lexili schrieb:

Das ist ja wirklich ärgerlich und ich finde dieses Thema Gewährleistung wirklich unglaublich.

Und hier ist die Frage, ob man (am besten mit Rechtschutzversicherung) den Gang zum Anwalt macht und sich beraten lässt.

Denke das werde ich wirklich machen. Habe den Rechtschutz ja all die Jahre noch nie gebraucht...also nutz ich das mal. Werde die Meinung der Rechtsabteilung dann gerne posten.

 


Das ist ja wirklich ärgerlich und ich finde dieses Thema Gewährleistung wirklich unglaublich.

Und hier ist die Frage, ob man (am besten mit Rechtschutzversicherung) den Gang zum Anwalt macht und sich beraten lässt.

 


Kannst du denn den Vorbesitzer kontaktieren? Er hat ja keine Kosten, wenn er es über sich abwickelt?!

Nehmt das Leben nicht zu ernst, ihr kommt eh nicht lebend raus!


Hallo liebe Thermomix Gemeinde

Ich habe im November 15 auch "endlich" einen tm5 Mixingbowl closed  von Privat gekauft. Einfach aus dem Grund, weil ich ihn so schnell wie möglich haben wollte und es Wartezeiten gab. Nicht wissend, dass die Händler Gewährleistung bei Thermomix nur auf den Erstkäufer ausgelegt ist. Sonst hätte ich den Kauf sicher nicht getätigt Aw

Das Gerät war 1 Monat alt und noch nicht einmal ausgepackt worden vom Vorbesitzer. Originalrg wurde natürlich mitgeliefert. Ich habe sogar mehr als vom Werk aus bezahlt, 1200 EUR.

Nun ist nach 3 Monaten die Waage defekt geworden und funktioniert überhaupt nicht mehr. Zeigt nur 0000 oder Max an, also ein Fehler der anscheinend häufiger auftritt. Das ist für mich mehr als ärgerlich, denn genau dieses Feature finde ich genial.

Nichtsahnend schrieb ich den Thermomix Kundendienst an und bat um Angabe wie die Garantieabwicklung vonstatten geht und erhielt dann folgende Antwort, die mich völlig verblüffte:

"vielen Dank für Ihre Mitteilung.Eine Übertragung der Gewährleistung Ihres Thermomix® TM5 auf Dritte ist nicht möglich.Wir bitten Sie um Verständnis."

Vor 1 Woche habe ich dann darauf geantwortet, dass dies doch nicht sein kann und ich auf kulante Handhabung hoffe, seitdem hat sich der Kundendienst nicht einmal mehr gemeldet Aw !! Geht man so mit Kunden um?

Ich habe mittlerweile wirklich jahrzehntelange Kauferfahrung (zum Leidwesen meiner Frau muss ich immer was Neues haben Smile ), aber so etwas und so eine Auslegung der Gewährleistung auf den Erstkäufer ist mir noch nie untergekommen, noch habe ich jemals davon gehört. Und bisher habe ich noch immer freundliche und kulante Abwicklung der Gewährleistung erfahren, wenn es denn mal nötig war.

Das Bsp von lexili mit dem Auto finde ich sehr passend.

Ich liebe den Mixingbowl closed , aber es ist wird definitiv das einzige und letzte Gerät dieses Herstellers bleiben. Wer so - dann noch als Premiumhersteller in einem hochpreisigen Segment - mit Kunden umgeht, der wird von mir nicht mehr unterstützt werden.Nun kann ich nur hoffen, dass nicht noch mehr kaputt geht. 

Trotzdem wünsche ich weiterhin viel Spass und Kochfreuden. Dieses Forum, die Rezepte und der  Mixingbowl closed an sich (wenn nicht defekt) sind toll.

Viele Grüsse


Hallo,

ich bin nur stiller Mitleser, aber heute möchte ich meine Gedanken doch dazu äußern.

Wenn keine Rechtsberatung erteilt werden darf oder Erläuterungen der AGBs durchgeführt werden dürfen, ist dann die generelle Auskunft über die Gewährleistung nicht auch eine Rechtsberatung? Ein Link zu den AGBs hätte mir in der Antwort trotzdem gefallen.

Das Gerät wird sowohl in Deutschland als auch in Frankreich produziert. Was sagt das EU-Recht zum Thema Gewährleistung? 

Ich bin von diesem Thema nicht betroffen. Es fehlt wahrscheinlich ein Präzedenzfall und alles ist geklärt. Das Forum hat nun mal keine verbindliche Aussagekraft.

Aber noch einen Gedanken zum Thema Endverbraucher und Weiterverkauf eines Produktes. Wir allen denken an den Verkauf eines Autos. Dieses Produkt kann natürlich weiterverkauft werden und wenn dort ein Problem auftritt, sagt der Händler dann auch, sorry wurde mittlerweile verkauft, Sie sind aus der Gewährleistung raus?! Dann kauft doch keiner mehr einen Jahreswagen.

In diesem Sinne - ein schönes Wochenende, erfreuliches Kochen und keine (!) Probleme / Fehlermeldungen mit unseren Schätzen. 

Lexi

 


KAMAR281077 schrieb:

Liebes Moderationsteam von Vorwerk,

Ich habe hierzu mal eine grundsätzliche Frage. 

Das Thema Gewährleistung ist ja im BGB §437 recht ausführlich geregelt.Lt. BGB gibt es ja auch die Möglichkeit per Abtretung Ansprüche auch für den Gewährleistungsfall zu übertragen. Sie schreiben nun, dass Gewährleistungsansprüche nicht übertragbar sind.

Können Sie mir bitte sagen, wo ich das bei Ihnen in den AGB's bzw. auf dem Kaufvertrag finde?Ich habe hierzu bisher nichts finden können. Das Vorwerk es nicht gerne sieht, dass für ein Produkt ein reger Zweitmarkt läuft ist vollkommen nachvollziehbar. Ich würde es gerne verstehen, da es bezüglich diesem Thema immer wieder zu Missverständnissen kommt. 

Besten Dank und Herzliche Grüsse

K

Hallo KAMAR281077,

wir können auch hier nur noch einmal auf unsere bisherigen Antworten verweisen.

Darüber hinaus müssen wir betonen, dass wir weder eine Rechtsberatung erteilen können noch dürfen, da wir keine Rechtsanwaltsgesellschaft sind. Das schließt übrigens auch Erklärungen rund um unsere AGBs ein.

Wenn du aber eine konkrete Frage zu deiner Bestellung beziehungsweise Rechnung hast, dann kannst du uns gerne anrufen. Die Telefonnummer findest du auf deiner Rechnung.

Viele Grüße

Kim

Vorwerk Moderationsteam


elli beziehst du dich auf mich?! 

wenn ja finde ich es zwar nett, dass du mit mir redest, da du jedoch weder meine Hintergründe noch mein Ansinnen verstehst, finde ich dein Kommentar recht unverschämt und frech und deplaziert. Ich habe meine Frage direkt an Moderationsteam gestellt und würde mich freuen zu dem Thema von ihnen eine Antwort zu bekommen. 


[editiert vom Vorwerk Moderationsteam: Bitte nutzt einen höflichen Umgangston und beachtet die Netiquette, damit wir alle auch weiterhin Freude in der Rezeptwelt haben.]

 

 


Liebe Thermomix-Gemeinde,

Danke für die Nachrichten bezüglich der Garantie bzw. Gewährleistungsübertragung.....Leider ist es wie so oft,

der Schritt zum Anwalt bzw. Verbraucherschutzzentrale bleibt einem nicht erspart.

 Anstand und Gerechtigkeitssinn ist leider Gottes in unserem Land nicht mehr gegeben.

Manager v. großen Firmen haben leider allzuoft nur noch Renditen und Überschüsse am Jahresende in Ihrem Hirn.

Bei einem Küchengerät von über 1100 € müsste doch der Verstand mal einsetzen, dass man Endverbraucher so nicht verar...... kann.

viele liebe Grüße an ALLE die sich diesem Thema annehmen, wenn ich mich beim Verbraucherschutz beraten lassen habe, melde ich mich wieder und teile Euch d. Ergebnis mit.

Ich jedenfalls bin Guter Dinge u. dernke dass T.Mix sich auf sehr dünnes Eis begibt..

LG.......

 


Liebes Moderationsteam von Vorwerk,

Ich habe hierzu mal eine grundsätzliche Frage. 

Das Thema Gewährleistung ist ja im BGB §437 recht ausführlich geregelt.Lt. BGB gibt es ja auch die Möglichkeit per Abtretung Ansprüche auch für den Gewährleistungsfall zu übertragen. Sie schreiben nun, dass Gewährleistungsansprüche nicht übertragbar sind.

Können Sie mir bitte sagen, wo ich das bei Ihnen in den AGB's bzw. auf dem Kaufvertrag finde?Ich habe hierzu bisher nichts finden können. Das Vorwerk es nicht gerne sieht, dass für ein Produkt ein reger Zweitmarkt läuft ist vollkommen nachvollziehbar. Ich würde es gerne verstehen, da es bezüglich diesem Thema immer wieder zu Missverständnissen kommt. 

Besten Dank und Herzliche Grüsse

K


Guten Tag garantieübertrag und Nicole Krämer,

grundsätzlich bietet Vorwerk seinen Kunden Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung an. Bei dieser werden Dritte nicht berücksichtigt und ein Gewährleistungsanspruch ist, z.B. bei einem Privatkauf, nicht übertragbar. Da Vorwerk seine Produkte nur an Endverbraucher liefert, entsteht unseren Kunden dadurch aber natürlich kein Nachteil.

Da im Zuge des Modellwechsels einige Kunden ihren Thermomix® TM31 verkauften, um den neuen Thermomix® TM5 zu erwerben, hat sich Vorwerk einmalig zu einer Sonderregelung entschlossen, um diese Entscheidung für Käufer und Verkäufer zu erleichtern. Vorwerk räumt den Erwerbern eines Thermomix® TM31, die das Gerät innerhalb der bestehenden Gewährleistungsfrist rechtmäßig erworben haben, daher die gleichen Gewährleistungsrechte ein, wie direkten Kunden.

Wir hoffen, wir konnten ein wenig zur Klärung beitragen.

Freundliche Grüße,

Stephanie

Vorwerk Moderationsteam


Hallo Allerseits,

 

ich stehe gerade vor dem gleichen Problem. Wir möchten uns einen TM5 kaufen. Die Lieferzeit beträgt ja aktuell 8 Wochen. Somit dachten wir uns, dass die Kleinanzeigen ja voller TM5 sind, die noch original verpackt verkauft werden. Somit habe ich eine Email via Facebook geschrieben, mit der Frage wie es sich mit der Gewährleistung verhält. Als Antwort kam: 

 

Guten Morgen Nicole,

 

vielen Dank für deine Nachricht.

 

Vorwerk hat eine personenbezogene Gewährleistung, die nicht auf  Dritte übertragbar ist. Die Gewährleistung resultiert aus dem Kaufvertrag und dieser wurde von unseren Kunden unterschrieben. Der Kaufvertrag wurde zwischen der Firma Vorwerk und dem Kunden geschlossen.

 

Freundliche Grüße,

 

Selma

Vorwerk Moderationsteam

 

 

Warum aber wird bei dem TM 31 die Gewährleistung übertragen ubd beim TM 5 nicht?

 

Vielen Dank

Herzliche Grüße

Nicole


Hallo zusammen,

meine Tochter hat ca. 4 Wochen vor Weihnachten  einen Thermomix-Abend bei einer Bekannten besucht. Meiner Frau, so war das Ziel, wollte ich den neuen TM5 auf Heiligabend kaufen, und Sie sollte eben den Kauf für mich abschließen. Leider war die Aussage d. TM-Verkäuferin dass 7 Wochen Wartezeit auf d. Gerät wären.

Vor Weihnachten habe ich dann e. TM5 privat bei ...gekauft. Kaufdatum d. Originalrechnung ist 7.12.2015.

Am 15.12.15 habe ich dann d. TM5 bezahlt.

Nun liebe Thermomixgemeinde ist die Aussage am Kundentelefon von Vorwerk so, (Anruf a. Montag 28.12.15) dass eine Garantieübertragung nicht stattfinden kann....

Weshalb wurden beim TM31 d. Garantieansprüche übertragen u. nun beim TM5 nicht mehr? Verstehe ich ehrlich gesagt büberhaupt nicht was diese Geschäftphilosophie soll?!?!


Guten Tag Funjojo,

selbstverständlich gilt die restliche Gewährleistungszeit für euren Thermomix® TM31 auch für euch. Schickt den Thermomix® zusammen mit einer Kopie der ursprünglichen Rechnung ein, den Rest sieht unser Techniker dann anhand der vorliegenden Daten. Eine Umschreibung der Rechnung auf euch ist nicht möglich, aber so auch nicht notwendig.

Gerne kannst du uns eine private Nachricht mit der Rechnungsnummer und deinen Daten schicken, damit wir die Abholung des Gerätes veranlassen können.

Freundliche Grüße,

Stephanie

Vorwerk Moderationsteam


Hallo vorwerk Team, wir hatten im Januar 2014 einen TM31 einer Käuferin abgekauft (kaufdatum 12/2013). Unser TM 31 war berechtigt für einen Tausch des Dichtungsringes.

Ich hatte den Kundenservice kontaktiert dieser war auch sehr freundlich. Er wusste natürlich gleich das ich nicht der Erstbesitzer bin und hatte die Daten angepasst  und mir die Dichtung zugesendet.

Auch wurde mir gesagt, wir hätten ein Jahr Gewährleistung zusätzlich.

Jetzt spielt auf einmal die Waage verrückt darauf hin hat meine Frau heute die Service Hotline angerufen. Leider war diese Mitarbeitern nicht gerade freundlich und sagte ihr das es keine Gewährleistung für den TM31 gibt, wir sind ja nicht die Erstbesitzer.

Ich habe hier eben gelesen, das es scheinbar für den TM31 doch möglich ist die Gewährleistung zu übertragen.

Ist das noch so ?

 

 

 


Liebes Moderations-Team,

vielen lieben Dank! Ihr habt mir schnell und super weitergeholfen ;-))


Hallo brotbackqueen,

deine Anfrage haben wir dir in einer privaten Nachricht beantwortet und alles weitere veranlasst.

Wir hoffen dir damit weitergeholfen zu haben.

Freundliche Grüße von

Denise

Vorwerk Moderationsteam


Hallo,

Wer und wann meldet sich dann bei mir wegen der Deckeldichtung?

Danke und LG


Hallo brotbackqueen,

die Gewährleistung verlängert sich in dem Fall um ein weiteres Jahr.

Liebe Grüße,

Miriam

Vorwerk Moderationsteam


Liebes Moderationsteam,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Eind PN habe ich an Sie geschickt.

Da hätte ich aber noch eine Frage: Wie lange verlängert sich dann die Garantie / Gewährleistung?

Vielen Dank und LG


Hallo brotbackqueen,

 

ja das ist richtig, dass bei dieser Seriennummer die Deckeldichtungen ausgetauscht werden. Smile

Wenn du uns deine Bestellscheinnummer oder deine Kontaktdaten in einer privaten Nachricht zuschickt, prüfen wir dies gerne für dich nach. Smile

Freundliche Grüße

Selma

 

Vorwerk Moderationsteam


Hallo,

ich habe gerade erfahren, daß die Deckeldichtung auch für die Seriennummern 124231xx - 143231xx augetauscht werden. Stimmt das??

LG


@Kampfkaefer

Da dein TM31 auch von der defekten Deckedichtung betroffen wäre, würdest du auch die erweiterte Gewährleistung von 3 Jahren ab Kaufdatum erhalten. Lass dir beim Kauf die Rechnung des TM31 geben, oder zumindest eine Kopie davon. Dann Ruf bei Vorwerk an und teile ihnen mit das du das Gerät gebraucht gekauft hast und lass deine Stammdaten aufnehmen, dazu brauchst du die Rechnungsnummer. Im Falle eines Gewährleistungsanspruchs kannst du diesen dann direkt bei Vorwerk geltend machen. Du müsstest dich also in einem Schadensfall nicht an den Verkäufer wenden, sondern direkt an Vorwerk.

 Mit dem Kauf eines TM31 triffst du eine hervorragende Wahl!  Wink