Forum Garantie und Gewährleistung des Thermomix

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126 Antworten | Letzter Beitrag

Hallo,  ich möchte meinen tm31 der gerade drei Monate jung ist verkaufen.  Mir hat eine TR gesagt , dass die Rechnung die Garantie ist ! Was stimmt denn jetzt ? 


Hallo,

also ich habe auch einen Thermi 31 von jemandem gekauft mit dem Vermerk, daß die Restgarantie an mich abgetreten wird. Entscheidend ist aber doch das Kaufdatum. Und demnach habe ich 2Jahre Garantie.

Das haben mir jetzt schon 2 Beraterinnen bestätigt. 

Aber wenn ich das jetzt so verfolge hoffe ich mal daß nix passiert :).

Allerdings muß ich mich doch schon sehr über so eine unglaubliche Geschäftspolotik wundern.

Erst knallt man von heut auf morgen ein neues Modell auf den Markt und man hat nicht mal mehr die Chance das alte Modell zu bestellen und dann kauft man es jemanden ab der unbedingt ein Neues will und dann erlischt anscheinden eine 2jährige Garantie von heute auf morgen Crazy

UNGLAUBLICH!! 

Für eine Firma die so auf Prestige macht  und sooo viel auf sich hält, ihre Geräte über den grünen Klee lobt mit Qualität und,und,und ist es ja nur schäbig wenn man sich Dritten gegenüber so kleinlich und unkullant verhält. 

 

 


Hallo Zusammen,

also mir wurde gerade von einer Bezirksleiterin eine ganz andere Aussage übermittelt:

Man soll auf die rechnung/Garantieschein drauf schreiben : "hiermit trete ich meine Restgarantie von ... Monaten an Frau/herr sowieso ab... name / unterschrift...

das sollte reichen, allerdings wollte sie mir nix schriftlich geben Smile


Meine Repräsentatin hat mich drauf hingewiesen!

Ich muss gestehen, ich kann nicht sagen, ob es bei vielen anderen Firmen nicht genauso gehandhabt wird und nur nicht bekannt ist, ich lese viel zu selten das Kleingedruckte! Mir tun auf jeden Fall die ganzen Ebaykäufer leid, die denken sie bekommen ein Gerät mit Garantie usw. und wenn dann mal was passiert, bekommen sie die dicke Rechnung...

Hab gestern aus Spaß mal alle TM31 bei Ebay verfolgt um den Preisverfall zu sehen, der hier von einigen als extrem stark beschrieben wird und da konnte man in zahlreichen Uberschriften lesen: noch x Monate Garantie!


Auch eine sehr merkwürdige Geschäftspraktik.... kauft man ein Elektrogerät im Laden, hat man eine Garantiekarte beim Gerät und wenn man dieses weiter verkauft oder verschenkt, hat der Käufer keinerlei Probleme im Garantiefall. Nein, Vorwerk will nur dem Erstkäufer Garantie gewähren...und ich wette, wenn es zum Gewährleistungsfall kommt, wird diese merkwürdige Firma auch einen Weg finden sich vor der Gewährleistung zu drücken... ich habe den TM 31 jetzt an der Backe und kann nur hoffen, daß er sich als unkaputtbar erweist ( Kein Montagsgerät)..aber meinen ebso geplanten Kauf eines Staubsaugers bei Vorwerk, den habe ich jetzt revidiert...Nie wieder Vorwerk...und auf die merkwürdigen Gewährleistungsbedingungen werde ich auf meinem Erlebniskochen für den zweiten Mixtopf sehr deutlich hinweisen...weil so etwas erzählt einem die TR ja nicht ( steht wahrscheinlich im Kleingedruckten)....

 

Es soll ja auch Menschne geben, die so ein Gerät verschenken oder vererben...im letzteren Fall gibt es dann gar keine Möglichkeit mehr, die Gewährleistung einzufordern, weil der direkte Käufer ist ja tot...auch für mich ein Daumenrunter für diese Firma!!!!


Man kann die Gewährleistung abtreten, aber Vorwerk hat das in seinen AGBs ausdrücklich ausgeschlossen! *daumenrunter*

Wenn man sich also einen gebrauchten Thermi kaufen möchte, dann am besten von einem Bekannten oder aus der näheren Umgebung und man macht ab, dass falls was passiert, der Erstbesitzer das Gerät zur Reparatur bringt.


Ja, sie hat gesagt, daß bei Garantieansprüchen, die ersten Käufer sich darum kümmern müssen...allerdings habe ich meine Zwiefel, ob Vorwerk damit recht hat, denn eine gewährleistung von 2 Jahren ist ja gesetzlich vorgeschrieben und im Gesetz steht nichts davon, daß es nur beim Erstkäufer gilt ( man denke nur an die ganzen Jahreswagen).

 

Aber ja, diese ganzen Eigenheiten bei Vorwerk, nehmen mir jetzt schon richtig die Freude auf meinen TM31...bzw. auf den Thermomix überhaupt


Sehr interessant. Hatte von der TR eine andere Auskunft.

dann scheidet für mich die Möglichkeit einen Gebrauchten TM31 zu kaufen leider aus.

 


Highlandlady schrieb:

Und wie verhält es sich bei einem Tausch? Was ist mit der Gewährleistung, wenn man über eine TR einen TM5 mit dem TM31 einer anderen Kundin tauscht? Verlieren dann beide die Gewährleistung?

Liebe Highlandlady.

Leider kann die Gewährleistung nicht auf andere Personen übertragen werden und sie startet mit Übergabe  des Gerätes.

Das Gewährleistungsrecht besagt, dass der Anspruch nur zwischen 2 direkten Vertragspartnern besteht und überträgt sich bei Privatverkauf nicht auf Dritte.

Mit besten Grüßen

Vorwerk Moderationsteam


Und wie verhält es sich bei einem Tausch? Was ist mit der Gewährleistung, wenn man über eine TR einen TM5 mit dem TM31 einer anderen Kundin tauscht? Verlieren dann beide die Gewährleistung?


MayerSt schrieb:

Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ist damit deutlich gemacht.

Um die Abtretung des Gewährleistungsanspruches an einen möglichen Käufer noch einmal deutlich zu machen:

Es ist mir also nicht möglich, meinen 4 Wochen alten TM31 mit dem restlichen Gewährleistungszeitraums von 23 Monaten weiter zu veräussern?

Damit wäre mir nun auch die letzte Möglichkeit genommen, ohne allzu grossen finanziellen Schaden mein "altes" Modell loszuwerden.

Von einer Firma, die Küchengeräte in diesem Preissegment verkauft, hätte ich erwartet, dass Kundenzufriedenheit einen höheren Stellenwert einnimmt...

 

Guten Abend MayerSt,

die Gewährleistung ist eine kaufvertragliche Pflicht des Verkäufers gegenüber dem Käufer und somit bezogen auf zwei direkte Vertragspartner. Ein Dritter wird hier nicht berücksichtigt und kann nach Weiterverkauf uns gegenüber auch keinen gesetzlichen Anspruch geltend machen.

Freundliche Grüße

Vorwerk Moderationsteam


Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ist damit deutlich gemacht.

Um die Abtretung des Gewährleistungsanspruches an einen möglichen Käufer noch einmal deutlich zu machen:

Es ist mir also nicht möglich, meinen 4 Wochen alten TM31 mit dem restlichen Gewährleistungszeitraums von 23 Monaten weiter zu veräussern?

Damit wäre mir nun auch die letzte Möglichkeit genommen, ohne allzu grossen finanziellen Schaden mein "altes" Modell loszuwerden.

Von einer Firma, die Küchengeräte in diesem Preissegment verkauft, hätte ich erwartet, dass Kundenzufriedenheit einen höheren Stellenwert einnimmt...


Vielen Dank für die schnelle Antwort Smile


 

Guten Tag Melli1909,

wir bieten unseren Kunden die Leistungen aus dem Gewährleistungsgesetz an. Eine darüber hinaus gehende Garantie bieten wir nicht an.

Im Handel ist die Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden. In vielen Fällen kann eine Garantie dazugekauft werden.

Freundliche Grüße von Ihrem

Vorwerk Moderationsteam


Diese Antwort bezieht sich doch  jetzt aber nur auf die Gewährleistung. Wie verhält es sich nun mit der Garantie?

Oder stehe ich jetzt auf der Leitung?  Bigsmile


Hallo,

hierzu habe ich noch folgende Frage:

Kann die Gewährleistung nicht per Abtretungserklärung weitergegeben werden?

Gruss Sandra


Hallo zusammen,

bitte beachten Sie, dass wir diesen Thread editiert haben. Laut Forumregeln darf die Rezeptwelt nicht für Verkaufsangebote genutzt werden. Entsprechende Beiträge haben wir entfernt oder bearbeitet.

Aufgrund der allgemeinen Diskussion zu Gewährleistung lassen wir den Thread aber mit geändertem Titel stehen, falls in Zukunft jemand nach entsprechenden Infos suchen sollte oder weiterer Diskussionsbedarf besteht.

Viele Grüße von Ihrem

Vorwerk Moderationsteam


Vielen Dank an das Moderatorenteam, jetzt ist es klar! 

Liebe Grüße

Anne

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und Emil


Rein theoretisch kann das jeder von uns in den AGBs von Vorwerk nachschauen. Dort darf dann unter dem Punkt Garantie nicht stehen, dass es sich nur auf den Erstkunden bezieht.

Sollte das aber so dort stehen - also Garantie nur für Erstkunde, dann könnte man unter Umständen mit Vorwerk eine Gewährleistung aushandeln - ob man dafür allerdings dann was zahlen muss, dass müsste dann wohl wirklich eine Repräsentantin klären.

Bin leider auf Arbeit und kann daher nicht bei mir nachschauen, was unter Garantie steht, wollte aber mal eine Anregung geben, wo man nachschauen kann.

Ein Lächeln am Morgen macht den Tag gleich heller !!

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Hallo zusammen,

Vorwerk gibt seinen Kunden Gewährleistung auf den Thermomix. Bei Privatkunden beträgt diese zwei Jahre, bei gewerblichen Kunden ein Jahr. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Verschleißteile, für die jedoch Kulanzregelungen (innerhalb der Gewährleistungszeit) möglich sind.

Da es beim Direktvertrieb zu einem Kaufvertrag zwischen der Firma Vorwerk und dem Kunden kommt, hat rechtlich nur die im Kaufvertrag genannte Person Anspruch auf Gewährleistung. Die Ansprüche übertragen sich bei einem Weiterverkauf des Geräts also nicht auf den Drittabnehmer!

Übrigens: Gewährleistung ist nicht das Gleiche wie Garantie. Die Gewährleistung ist vom Gesetzgeber festgelegt, die Garantie eine freiwillige Leistung, deren Bedingungen vom jeweiligen Unternehmen festgelegt werden.

Freundliche Grüße vom

Vorwerk Moderationsteam


Wäre schön wenn wir da eine offizielle Antwort bekämen!

Liebe Grüße

Anne

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und Emil


Wo gibt es denn sowas, dass eine Garantie nicht übertragbar ist. Der Garantieanspruch bezieht sich sich doch immer auf das Gerät, das man kauft und nicht auf den Käufer. Wenn ich mir ein Auto kaufe, habe ich auch die gesetzliche Garantie und wenn ich es wieder verkaufe hat der neue Käufer weiterhin die Werksgarantie. Gesetzlich ist das doch nicht vereinbar?? oder irre ich da so??

websarah

Ein leerer Magen ist ein schlechter Ratgeber.

(Albert Einstein)


Ich habe keine Ahnung, aber das mit der Garantie würde ich mal genau nachfragen, vielleicht hast du Glück und das Moderatorenteam antwortet hier morgen. 

Liebe Grüße

Anne

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und Emil


Hallo Simone, wenn ich richtig informiert bin, ist die Garantie nicht übertragbar. In diesem Fall müsste dann der Preis schon ziemlich niedrig sein!

viel Erfolg!  Smile

Liebe Grüße

Anne

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und Emil


[Beitrag editiert vom Thermomix Moderationsteam; siehe Erklärung]