Forum Zum 1000. Mal: Gewährleistung übertragen

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Bearbeitet von: Florine an 30.10.2015 - 15:50

4 Antworten | Letzter Beitrag

Hallo, Miriam,

 

vielen Dank für die Antwort, sie hilft mir schon mal weiter.

Liebe Grüße

Florine


Hallo Florine,

die Gewährleistung besteht zwischen dem Käufer und der Firma Vorwerk. In Ausnahmefällen, wenn es sich zum Beispiel um ein Geschenk für ein Familienmitglied handelt und der Zusammenhang plausibel ist, erhält auch der Beschenkte die Gewährleistung. Wichtig ist das mit dem Thermomix® auch eine Kopie der Rechnung eingesendet wird, wenn der Thermomix® zur Reparatur eingeschickt wird.

Bitte habe aber Verständnis dafür, das wir darüber hinaus keine tiefergehenden Fragen zu Recht und Gewährleistung beantworten können. Hier müsstest du dich gegenenfalls an eine für solche Fragen qualifizierte Stelle wenden.

Liebe Grüße

Miriam

Vorwerk Moderationsteam


Liebe Community, liebes Moderationsteam

ich weiß, meine Frage wurde schon gefühlte 1000 mal gestellt aber es gibt dazu gefühlte 2000 verschiedene Antworten. Dennoch versuche ich hier noch einmal, eine verbindliche Auskunft zu bekommen:

Kunde X bestellt einen TM. Rechnungslegung und Lieferung sollen an Kunde X (der auch bezahlt) gehen. Der TM ist allerdings als (Überraschungs)-Weihnachtsgeschenk für Kind Y bestimmt. Kind Y nimmt den TM nach dem Fest mit zu sich nach Hause (andere Stadt, anderes Bundesland). Sollte dummerweise innerhalb der 2 Jahre Gewährleistung eine Reparatur notwendig sein hat Y keinen Anspruch da er nicht der Erstkäufer ist.

Wie könnte man die Sache ordnungsgemäß abwickeln?

z.B. mit dem Bestellformular/nach Erhalt des TM eine Art "Schenkungsurkunde" an Vorwerk senden? Wie sollte eine sichere Formulierung dafür lauten?

Für eine sachliche und hilfreiche Antwort bedanke ich mich.

Freundliche Grüße

Florine