Forum Übertragung der Gewährleistung

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3 Antworten | Letzter Beitrag

Hallo jojojo,

Vorwerk schließt die Übertragbarkeit der Gewährleistung auf Dritte nicht aus. Es ist wichtig, dass der Drittkäufer im Reklamationsfall die Originalrechnung vorlegen kann.

Vorwerk bietet die zweijährige gesetzliche Gewährleistung auf den Thermomix® - fünf Jahre Garantie hat es in Deutschland nicht gegegeben.

Wir wünschen dir einen schönen Tag Smile .

Viele Grüße

Silke

Vorwerk Moderationsteam


Hallo zusammen,

ich denke die Frage ist für viele interessant, daher stelle ich sie im Forum.

Eine Bekannte von mir möchte sich den neuen Thermomix 6 gönnen und hat mir angeboten ihr Gerät zu übernehmen.

a)
Wird die Gewährleistung auch auf den Käufer übertragen, wenn die Rechnung vorliegt?

b)
Was ist mit der 5 jährigen Garantie die zeitweise angeboten wurde? Wird auch diese beim Zweitbesitzer anerkannt?

Es wäre schön, wenn jemand vom Moderationsteam die Fragen beantworten könnte.

Dankeschön