Gespeichert von einfachChris am 19. Oktober 2014 - 13:52
Den Thermomix zu kaufen ist kein Türgeschäft, wie hier fälscherlicherweise behauptet wird, sondern ein Fernabsatzgeschäft.
Einfach die Hotline anrufen und ein kostenloses Rücksendeetikett anfordern und kostenlos zurücksenden. fertig. Nicht immer von Halbwissenden verunsichern lassen. Im Zweifel: Hotline!
Bitte fair bleiben: Wertminderung wird und kann auch gar nicht wegen Auprobierens berechnet werden. Der Thermomix kann ja nur durch ausprobieren getestet und kennengelernt werden. Insofern ist die Anrechnung einer Wertminderung ausgeschlossen.
Selbstverständlich gewährt, ob gesetzlich vorgeschrieben oder nicht, Vorwerk ein 14-Tägiges Rückgaberecht für den Thermomix.
Vielfach herrscht Unsicherheit, ob denn eine Benutzungsgebühr anfällt oder eine Wertminderung angerechnet wird.
Da der Thermomix ein Küchenhelfer ist, über dessen Nutzen erst und ausschließlich nach Nutzung entschieden werden kann, berechnet Thermomix keine Nutzung / Abnutzung, sofern das Gerät zwar benutzt, aber ansonsten unbeschädigt zurückgegeben wird.
Die Streitfallquote nach Rücksendung liegt im niedrigsten einstelligen Prozentbereich und betrifft Thermomixe, die offensichtliche Beschädigungen haben, die nachweislich nicht auf dem Versandweg geschehenn sein können. Aber selbst dann hört man von hoher Kulanzbereitschaft. Auf gut deutsch: Sie sollen und müssen den Thermomix ausprobieren und mit ihm kochen. Wenn er ihnen dann nicht gefällt und ihn innerhalb von 14 Tagen zurück schicken, so erhalten Sie den vollen Kaufpreis erstattet.
Dazu ein analoger Fall mit höchstrichterlicher Entscheidung:
BGB §§ 312d, 346, 355, 357 Der Verbraucher, der im Fernabsatz ein Wasserbett gekauft hat, schuldet im Falle des Widerrufs keinen Ersatz für die Wertminderung, die dadurch eintritt, dass er die Matratze des Betts zu Prüfzwecken mit Wasser befüllt.BGH, Urteil vom 3. 11. 2010 - VIII ZR 337/09; LG Berlin (lexetius.com/2010,6243)
Das mit der Übernahme der Versandkosten dürfte so nicht sein.
Es gibt ein Gesetz, das besagt, dass das Porto vom Händler gezahlt werden muss so lange der zurück gesendete Warenwert 40€ überschreitet. Das ist beim Thermomix der Fall.
Da sollte Vorwerk auch mit AGBs nichts dran ändern können, denn Gesetze stehen über den AGBs. Auch ein Hinweis in der Salvatorischen Klausel ändert daran nichts.
Ich würde einfach den Kundendienst morgen anrufen und den Rücktritt erklären. Die können das noch schriftlich von dir fordern, aber sie müssen den Versand, rein rechtlich gesehen, tragen.
Das wurde seither schon wieder gefühlt tausend Mal geändert.
Aber nichts desto trotz habe ich nochmal gegoogelt und tatsächlich hat sich das, dank EU, dieses Jahr zum 13. Juni wieder geändert.
Demnach kann der Händler die Versandkosten wirklich dem Kunden auferlegen. Sogar grundsätzlich, nicht nur wenn noch nicht gezahlt wurde und bla bla (siehe dein Link)
Allerdings wäre das mMn für ein Unternehmen wie Vorwerk eine Blamage. Solche Gesetzt sind für die Kleinen gemacht, nicht für Milliardenunternehmen. Aber naja.... Andere Versandhändler haben dieses Gesetzt jedenfalls nicht "ausgenutzt". Viele Verbraucher würden sich so wohl auch überlegen, ob sie Schuhe, Klamotten und anderen Kram noch online kaufen.
In diesem Fall würde ich wohl zusehen, dass ich das Teil in einem Vorwerk Shop abgeben kann. Zurück gegeben ist zurück gegeben würde ich sagen.
Und es ist und bleibt ein Haustürgeschäft.
Achso und ich fände es nett, wenn mein Name, so wie ich ihn hier gewählt habe nicht abgekürzt würde. Ich schreib ja auch nicht " Hallo ET"
VG
Hallo,
"so oder so Haustürgeschäft" - nein, wenn der Kunde die TR zu sich nach Hause bestellt hat, ist es streng genommen schon kein widerrufsfähiges Haustürgeschäft mehr.
Was Vorwerk einräumt, ist dann streng genommen ein freiwilliges Rückgaberecht. Mich würde mal interessieren, ob es wirklich so ist, dass ein TM-Kunde nicht nur diesea zweiwöchige/einwöchige (müsste ich jetzt die Unterlagen rauskramen) Widerrufsrecht hat, und dann noch mal zwei Wochen ob Top nach Erhalt der Ware. Da wirft man schnell mal was mit Fernabsatzverträgen durcheinander, wenn man zB ein Kochbuch im Shop bestellt.
"Würde ich man sagen" ist immer ein ganz schlechter Ratgeber, wenn es um Verträge geht. Man kann den Shop ja fragen, ob sie es aus Dienstleistung für einen erledigen - im Zweifel hat man sich an den Rückgabeweg zu halten, der vorgegeben wird.
Bin mal gespannt, wann die ersten Firmen dazu übergehen, das Rückgaberecht zu beschränken, auch mit Hilfe des Gesetzgebers. Wenn man sieht, dass diese Rechte Unternehmen in arge Bedrängnis bringen können(siehe Zalando - einmal Schuhe auf der Hochzeit tragen und zurückschicken - dann aber über die ach so bösen Menschenknechter Amazon mosern), dann fragt man sich schon, wie verantwortlich Bürger mit den ihnen eingeräumten Rechten so umgehen.
Grüße ET
"In diesem Fall würde ich wohl zusehen, dass ich das Teil in einem Vorwerk Shop abgeben kann"
Das mit der Übernahme der Versandkosten dürfte so nicht sein.
Es gibt ein Gesetz, das besagt, dass das Porto vom Händler gezahlt werden muss so lange der zurück gesendete Warenwert 40€ überschreitet. Das ist beim Thermomix der Fall.
Da sollte Vorwerk auch mit AGBs nichts dran ändern können, denn Gesetze stehen über den AGBs. Auch ein Hinweis in der Salvatorischen Klausel ändert daran nichts.
Ich würde einfach den Kundendienst morgen anrufen und den Rücktritt erklären. Die können das noch schriftlich von dir fordern, aber sie müssen den Versand, rein rechtlich gesehen, tragen.
Das wurde seither schon wieder gefühlt tausend Mal geändert.
Aber nichts desto trotz habe ich nochmal gegoogelt und tatsächlich hat sich das, dank EU, dieses Jahr zum 13. Juni wieder geändert.
Demnach kann der Händler die Versandkosten wirklich dem Kunden auferlegen. Sogar grundsätzlich, nicht nur wenn noch nicht gezahlt wurde und bla bla (siehe dein Link)
Allerdings wäre das mMn für ein Unternehmen wie Vorwerk eine Blamage. Solche Gesetzt sind für die Kleinen gemacht, nicht für Milliardenunternehmen. Aber naja.... Andere Versandhändler haben dieses Gesetzt jedenfalls nicht "ausgenutzt". Viele Verbraucher würden sich so wohl auch überlegen, ob sie Schuhe, Klamotten und anderen Kram noch online kaufen.
In diesem Fall würde ich wohl zusehen, dass ich das Teil in einem Vorwerk Shop abgeben kann. Zurück gegeben ist zurück gegeben würde ich sagen.
Und es ist und bleibt ein Haustürgeschäft.
Achso und ich fände es nett, wenn mein Name, so wie ich ihn hier gewählt habe nicht abgekürzt würde. Ich schreib ja auch nicht " Hallo ET"
VG
Hallo,
"so oder so Haustürgeschäft" - nein, wenn der Kunde die TR zu sich nach Hause bestellt hat, ist es streng genommen schon kein widerrufsfähiges Haustürgeschäft mehr.
Was Vorwerk einräumt, ist dann streng genommen ein freiwilliges Rückgaberecht. Mich würde mal interessieren, ob es wirklich so ist, dass ein TM-Kunde nicht nur diesea zweiwöchige/einwöchige (müsste ich jetzt die Unterlagen rauskramen) Widerrufsrecht hat, und dann noch mal zwei Wochen ob Top nach Erhalt der Ware. Da wirft man schnell mal was mit Fernabsatzverträgen durcheinander, wenn man zB ein Kochbuch im Shop bestellt.
"Würde ich man sagen" ist immer ein ganz schlechter Ratgeber, wenn es um Verträge geht. Man kann den Shop ja fragen, ob sie es aus Dienstleistung für einen erledigen - im Zweifel hat man sich an den Rückgabeweg zu halten, der vorgegeben wird.
Bin mal gespannt, wann die ersten Firmen dazu übergehen, das Rückgaberecht zu beschränken, auch mit Hilfe des Gesetzgebers. Wenn man sieht, dass diese Rechte Unternehmen in arge Bedrängnis bringen können(siehe Zalando - einmal Schuhe auf der Hochzeit tragen und zurückschicken - dann aber über die ach so bösen Menschenknechter Amazon mosern), dann fragt man sich schon, wie verantwortlich Bürger mit den ihnen eingeräumten Rechten so umgehen.
Das mit der Übernahme der Versandkosten dürfte so nicht sein.
Es gibt ein Gesetz, das besagt, dass das Porto vom Händler gezahlt werden muss so lange der zurück gesendete Warenwert 40€ überschreitet. Das ist beim Thermomix der Fall.
Da sollte Vorwerk auch mit AGBs nichts dran ändern können, denn Gesetze stehen über den AGBs. Auch ein Hinweis in der Salvatorischen Klausel ändert daran nichts.
Ich würde einfach den Kundendienst morgen anrufen und den Rücktritt erklären. Die können das noch schriftlich von dir fordern, aber sie müssen den Versand, rein rechtlich gesehen, tragen.
Das wurde seither schon wieder gefühlt tausend Mal geändert.
Aber nichts desto trotz habe ich nochmal gegoogelt und tatsächlich hat sich das, dank EU, dieses Jahr zum 13. Juni wieder geändert.
Demnach kann der Händler die Versandkosten wirklich dem Kunden auferlegen. Sogar grundsätzlich, nicht nur wenn noch nicht gezahlt wurde und bla bla (siehe dein Link)
Allerdings wäre das mMn für ein Unternehmen wie Vorwerk eine Blamage. Solche Gesetzt sind für die Kleinen gemacht, nicht für Milliardenunternehmen. Aber naja.... Andere Versandhändler haben dieses Gesetzt jedenfalls nicht "ausgenutzt". Viele Verbraucher würden sich so wohl auch überlegen, ob sie Schuhe, Klamotten und anderen Kram noch online kaufen.
In diesem Fall würde ich wohl zusehen, dass ich das Teil in einem Vorwerk Shop abgeben kann. Zurück gegeben ist zurück gegeben würde ich sagen.
Und es ist und bleibt ein Haustürgeschäft.
Achso und ich fände es nett, wenn mein Name, so wie ich ihn hier gewählt habe nicht abgekürzt würde. Ich schreib ja auch nicht " Hallo ET"
Das mit der Übernahme der Versandkosten dürfte so nicht sein.
Es gibt ein Gesetz, das besagt, dass das Porto vom Händler gezahlt werden muss so lange der zurück gesendete Warenwert 40€ überschreitet. Das ist beim Thermomix der Fall.
Da sollte Vorwerk auch mit AGBs nichts dran ändern können, denn Gesetze stehen über den AGBs. Auch ein Hinweis in der Salvatorischen Klausel ändert daran nichts.
Ich würde einfach den Kundendienst morgen anrufen und den Rücktritt erklären. Die können das noch schriftlich von dir fordern, aber sie müssen den Versand, rein rechtlich gesehen, tragen.
Ich habe gerade eine Email mit dem Widerrufsformular rausgeschickt werde morgen noch bei der Hotline anrufen, wer die Versand kosten trägt und wie es mit der AFK Bank läuft !
Das mit der Übernahme der Versandkosten dürfte so nicht sein.
Es gibt ein Gesetz, das besagt, dass das Porto vom Händler gezahlt werden muss so lange der zurück gesendete Warenwert 40€ überschreitet. Das ist beim Thermomix der Fall.
Da sollte Vorwerk auch mit AGBs nichts dran ändern können, denn Gesetze stehen über den AGBs. Auch ein Hinweis in der Salvatorischen Klausel ändert daran nichts.
Ich würde einfach den Kundendienst morgen anrufen und den Rücktritt erklären. Die können das noch schriftlich von dir fordern, aber sie müssen den Versand, rein rechtlich gesehen, tragen.
ich bin Erstkunde und habe den Tm 5 bestellt. Ich hoffe ich bin mit dem Modell zufrieden.
Ich habe schon öfter gehört, dass viele die Arme nicht so toll finden. Angeblich hat Vorwerk den Tm 5 2 Jahre am Stück täglich getestet. Ich habe ihn mir bestellt weil Vorwerk in meinen Augen für Qualität steht. Ich vertraue halt darauf,dass der Tm5 auch hält , was er verspricht. Sonst würde Vorwerk sich ja ne ganze Menge Kunden vergraulen. Gerade weil er schon ein Stück Luxus ist . Wenn der Tm 5 nicht richtig funktionieren würde, würde ich mir auch kein Folgemodell mehr kaufen.
Aber ich hoffe doch dass ich lange Freude am Tm 5 habe, gerade weil ich mich schon wochenlang darauf freue.
Hallo ich bin nicht ganz so überzeug ich wollte in so gerne haben habe in dann gestern endlich bekommen und den alten eingepackt aber der tm5 macht mir nicht so den besten eindruck er sieht meiner meinung nach schicker aus als der TM31 , aber die Arme beim Tm5 finde ich nicht so gut eine bekannte hat in auch und schon öferters hat der eine etwas geklemmt ich habe gesagt das schaue ich mir selbst an .und was soll ich sagen das Display brauch ich nicht unbedingt habe fast alle Bücher für den Tm31 und würde wohl kaum die bücher nochmal für den Tm5 kaufen und da is ja noch die Rezeptwelt wo ich meistens gucke .
Naja vieleicht warte ich einfach noch 1-2 Jahre bis alle Krankheiten behoben sind war immer sehr zufrieden mit dem TM 31 also beim nächsten mal werde ich es mir vorher besser überleben
Da steht noch was von einer Wertminderung, die sie dir in Rechnung stellen können wenn der TM schon benutzt wurde. Ansonsten wüsste ich nicht was noch für Kosten entstehen sollten? Das Formular habe ich von meiner TR bei der Bestellung bekommen, du kannst denen aber auch einen Brief oder eine Email schreiben Widerruf soll gehen an: Vorwerk Deutschland Stiftung & Co. KG Mühlenweg 17-37, D-42270 Wuppertal kundenservice.thermomix@vorwerk.de Fax geht auch: 0202/5641239 .... usw. steht alles unten unter "Widerrufsbelehrung" auf dem Bestellformular.
Hallo, so wie ich das sehe, kannst du per Email, Brief oder Widerrufsformular den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung rückgängig machen und musst den TM auch innerhalb der 14 Tage an Vorwerk zurücksenden. Ich habe aber im Kleingedruckten des Bestellformulars gelesen, dass du die "unmittelbaren Kosten der Rücksendung" tragen musst.
Hallo habe gestern den TM5 bekommen würde jetzt doch lieber den Tm31 behalten kann man in nun einfach zurück senden !!?? er wurde über die AFK Bank abgeschlossen
auf dem Bestell Schein steht
Sie haben das Recht binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von ihnen benannter Dritter,der nicht der Beförderer ist,die letzte Warein Besitz genommen haben bzw hat.
heist das also in meinem Fall ab gestern wo er geliefert worden ist 14 Tage ????????
Den Thermomix zu kaufen ist kein Türgeschäft, wie hier fälscherlicherweise behauptet wird, sondern ein Fernabsatzgeschäft.
Einfach die Hotline anrufen und ein kostenloses Rücksendeetikett anfordern und kostenlos zurücksenden. fertig. Nicht immer von Halbwissenden verunsichern lassen. Im Zweifel: Hotline!
Bitte fair bleiben: Wertminderung wird und kann auch gar nicht wegen Auprobierens berechnet werden. Der Thermomix kann ja nur durch ausprobieren getestet und kennengelernt werden. Insofern ist die Anrechnung einer Wertminderung ausgeschlossen.
Selbstverständlich gewährt, ob gesetzlich vorgeschrieben oder nicht, Vorwerk ein 14-Tägiges Rückgaberecht für den Thermomix.
Vielfach herrscht Unsicherheit, ob denn eine Benutzungsgebühr anfällt oder eine Wertminderung angerechnet wird.
Da der Thermomix ein Küchenhelfer ist, über dessen Nutzen erst und ausschließlich nach Nutzung entschieden werden kann, berechnet Thermomix keine Nutzung / Abnutzung, sofern das Gerät zwar benutzt, aber ansonsten unbeschädigt zurückgegeben wird.
Die Streitfallquote nach Rücksendung liegt im niedrigsten einstelligen Prozentbereich und betrifft Thermomixe, die offensichtliche Beschädigungen haben, die nachweislich nicht auf dem Versandweg geschehenn sein können. Aber selbst dann hört man von hoher Kulanzbereitschaft. Auf gut deutsch: Sie sollen und müssen den Thermomix ausprobieren und mit ihm kochen. Wenn er ihnen dann nicht gefällt und ihn innerhalb von 14 Tagen zurück schicken, so erhalten Sie den vollen Kaufpreis erstattet.
Dazu ein analoger Fall mit höchstrichterlicher Entscheidung:
BGB §§ 312d, 346, 355, 357 Der Verbraucher, der im Fernabsatz ein Wasserbett gekauft hat, schuldet im Falle des Widerrufs keinen Ersatz für die Wertminderung, die dadurch eintritt, dass er die Matratze des Betts zu Prüfzwecken mit Wasser befüllt.BGH, Urteil vom 3. 11. 2010 - VIII ZR 337/09; LG Berlin (lexetius.com/2010,6243)
"In diesem Fall würde ich wohl zusehen, dass ich das Teil in einem Vorwerk Shop abgeben kann"
Hallo,
"so oder so Haustürgeschäft" - nein, wenn der Kunde die TR zu sich nach Hause bestellt hat, ist es streng genommen schon kein widerrufsfähiges Haustürgeschäft mehr.
Was Vorwerk einräumt, ist dann streng genommen ein freiwilliges Rückgaberecht. Mich würde mal interessieren, ob es wirklich so ist, dass ein TM-Kunde nicht nur diesea zweiwöchige/einwöchige (müsste ich jetzt die Unterlagen rauskramen) Widerrufsrecht hat, und dann noch mal zwei Wochen ob Top nach Erhalt der Ware. Da wirft man schnell mal was mit Fernabsatzverträgen durcheinander, wenn man zB ein Kochbuch im Shop bestellt.
"Würde ich man sagen" ist immer ein ganz schlechter Ratgeber, wenn es um Verträge geht. Man kann den Shop ja fragen, ob sie es aus Dienstleistung für einen erledigen - im Zweifel hat man sich an den Rückgabeweg zu halten, der vorgegeben wird.
Bin mal gespannt, wann die ersten Firmen dazu übergehen, das Rückgaberecht zu beschränken, auch mit Hilfe des Gesetzgebers. Wenn man sieht, dass diese Rechte Unternehmen in arge Bedrängnis bringen können(siehe Zalando - einmal Schuhe auf der Hochzeit tragen und zurückschicken - dann aber über die ach so bösen Menschenknechter Amazon mosern), dann fragt man sich schon, wie verantwortlich Bürger mit den ihnen eingeräumten Rechten so umgehen.
Grüße ET
Ja, ab Lieferung hast du ein 14 Tägiges Wiederrufsrecht ! Der Finanzierungsvertrag ist ein verbundenes Geschäft und somit auch wiederrufen.
Dein Link ist von 2004!!
Das wurde seither schon wieder gefühlt tausend Mal geändert.
Aber nichts desto trotz habe ich nochmal gegoogelt und tatsächlich hat sich das, dank EU, dieses Jahr zum 13. Juni wieder geändert.
Demnach kann der Händler die Versandkosten wirklich dem Kunden auferlegen. Sogar grundsätzlich, nicht nur wenn noch nicht gezahlt wurde und bla bla (siehe dein Link)
Allerdings wäre das mMn für ein Unternehmen wie Vorwerk eine Blamage. Solche Gesetzt sind für die Kleinen gemacht, nicht für Milliardenunternehmen. Aber naja.... Andere Versandhändler haben dieses Gesetzt jedenfalls nicht "ausgenutzt". Viele Verbraucher würden sich so wohl auch überlegen, ob sie Schuhe, Klamotten und anderen Kram noch online kaufen.
In diesem Fall würde ich wohl zusehen, dass ich das Teil in einem Vorwerk Shop abgeben kann. Zurück gegeben ist zurück gegeben würde ich sagen.
Und es ist und bleibt ein Haustürgeschäft.
Achso und ich fände es nett, wenn mein Name, so wie ich ihn hier gewählt habe nicht abgekürzt würde. Ich schreib ja auch nicht " Hallo ET"
VG
Zumindest das Argument ist ja nun quatsch, die alten Rezepte klappen ja auch im neuen
Aber ansonsten versteh ich dich. Wenn ich einen TM31 hätte, würde ich natürlich auch keinen 5er kaufen.
Hallo FabMum,
das stimmt leider nicht.
http://www.aufrecht.de/news-und-beitraege/versandkosten-werden-neu-geregelt-entlastung-fuer-internet-haendler-in-sicht.html
Ich habe gerade eine Email mit dem Widerrufsformular rausgeschickt werde morgen noch bei der Hotline anrufen, wer die Versand kosten trägt und wie es mit der AFK Bank läuft !
Das mit der Übernahme der Versandkosten dürfte so nicht sein.
Es gibt ein Gesetz, das besagt, dass das Porto vom Händler gezahlt werden muss so lange der zurück gesendete Warenwert 40€ überschreitet. Das ist beim Thermomix der Fall.
Da sollte Vorwerk auch mit AGBs nichts dran ändern können, denn Gesetze stehen über den AGBs. Auch ein Hinweis in der Salvatorischen Klausel ändert daran nichts.
Ich würde einfach den Kundendienst morgen anrufen und den Rücktritt erklären. Die können das noch schriftlich von dir fordern, aber sie müssen den Versand, rein rechtlich gesehen, tragen.
Viele Grüße
Hallo,
ich bin Erstkunde und habe den Tm 5 bestellt. Ich hoffe ich bin mit dem Modell zufrieden.
Ich habe schon öfter gehört, dass viele die Arme nicht so toll finden. Angeblich hat Vorwerk den Tm 5 2 Jahre am Stück täglich getestet. Ich habe ihn mir bestellt weil Vorwerk in meinen Augen für Qualität steht. Ich vertraue halt darauf,dass der Tm5 auch hält , was er verspricht. Sonst würde Vorwerk sich ja ne ganze Menge Kunden vergraulen. Gerade weil er schon ein Stück Luxus ist . Wenn der Tm 5 nicht richtig funktionieren würde, würde ich mir auch kein Folgemodell mehr kaufen.
Aber ich hoffe doch dass ich lange Freude am Tm 5 habe, gerade weil ich mich schon wochenlang darauf freue.
Hallo ich bin nicht ganz so überzeug ich wollte in so gerne haben habe in dann gestern endlich bekommen und den alten eingepackt aber der tm5 macht mir nicht so den besten eindruck er sieht meiner meinung nach schicker aus als der TM31 , aber die Arme beim Tm5 finde ich nicht so gut eine bekannte hat in auch und schon öferters hat der eine etwas geklemmt ich habe gesagt das schaue ich mir selbst an .und was soll ich sagen das Display brauch ich nicht unbedingt habe fast alle Bücher für den Tm31 und würde wohl kaum die bücher nochmal für den Tm5 kaufen und da is ja noch die Rezeptwelt wo ich meistens gucke .
Naja vieleicht warte ich einfach noch 1-2 Jahre bis alle Krankheiten behoben sind war immer sehr zufrieden mit dem TM 31 also beim nächsten mal werde ich es mir vorher besser überleben
Warum wollt ihr den Tm5 zurück geben ?
Da steht noch was von einer Wertminderung, die sie dir in Rechnung stellen können wenn der TM schon benutzt wurde. Ansonsten wüsste ich nicht was noch für Kosten entstehen sollten? Das Formular habe ich von meiner TR bei der Bestellung bekommen, du kannst denen aber auch einen Brief oder eine Email schreiben Widerruf soll gehen an: Vorwerk Deutschland Stiftung & Co. KG Mühlenweg 17-37, D-42270 Wuppertal kundenservice.thermomix@vorwerk.de Fax geht auch: 0202/5641239 .... usw. steht alles unten unter "Widerrufsbelehrung" auf dem Bestellformular.
Das heisst die Versandkosten oder enstehen noch andere kosten !!???
wo bekommt man den so ein Formular oder an welche Email adresse muss ich widerruf schicken
Hallo, so wie ich das sehe, kannst du per Email, Brief oder Widerrufsformular den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung rückgängig machen und musst den TM auch innerhalb der 14 Tage an Vorwerk zurücksenden. Ich habe aber im Kleingedruckten des Bestellformulars gelesen, dass du die "unmittelbaren Kosten der Rücksendung" tragen musst.
Hallo habe gestern den TM5 bekommen würde jetzt doch lieber den Tm31 behalten kann man in nun einfach zurück senden !!?? er wurde über die AFK Bank abgeschlossen
auf dem Bestell Schein steht
Sie haben das Recht binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von ihnen benannter Dritter,der nicht der Beförderer ist,die letzte Warein Besitz genommen haben bzw hat.
heist das also in meinem Fall ab gestern wo er geliefert worden ist 14 Tage ????????