Forum Änderung der Nutzungsbedingungen ab dem 09.04.2024



5 Antworten | Letzter Beitrag

Hallo Sonnia,

entschuldige die späte Antwort, wir mussten aber auch erst einmal nachhaken. Folgende Antwort haben wir für euch:

Zunächst einmal können wir hierzu nur Beispiele nennen, ohne rechtliche Gewähr. Wenn man aber zum Beispiel Rezepte von Seiten Dritter importieren will, diese aber nicht mehr verfügbar sind, dann gibt es darauf leider keinen Anspruch. Ähnliches gilt für angebundenen Lieferdienste: Sollte ein Lieferdienst zum Beispiel die Lieferung in einem bestimmten PLZ-Gebiet oder sogar vollständig einstellen, dann hat Vorwerk natürlich ebenfalls keine Möglichkeit, darauf einzuwirken oder den Lieferdienst wieder ins Leben rufen.

Eine Einschränkung der zugesagten Hauptmerkmale von Cookidoo ist damit dann allerdings nicht verbunden.

Dieser Absatz dient lediglich der Klarstellung, stellt jedoch keine Änderung der Nutzungsbedingungen dar.

Wir hoffen, dass wir damit eure Fragen beantworten konnten. Bei weiteren Fragen könnt ihr euch aber gerne per E-Mail bei uns melden: Dialog-Service-Center@vorwerk.de

Unser Cookidoo® Team nimmt sich dann eurer Fragen an.

Viele Grüße

Daniel

Vorwerk Moderationsteam


Hallo
genau -mich hätte das auch interessiert.
LG Gabi


Schade, dass es keine Antwort gibt. Hätte bestimmt noch mehr Kunden interessiert, nicht nur mich.
Viele Grüße
Roseroar


Liebes Vorwerk-Team,

vielen Dank für die Informationen zu den kommenden Änderungen der Nutzungsbedingungen ab April.

Eine Sache ist mir hier nicht ganz klar und ich erhoffe mir von Ihnen hier dietaillierte Aufklärung zu folgendem Punkt:

"Wir haben herausgestellt, dass Vorwerk mit Drittanbietern ("Partnern") zusammenarbeitet, um bestimmte Cookidoo® Dienste anzubieten. Sollten die Dienste eines Partners vorübergehend oder dauerhaft nicht verfügbar sein, kann Vorwerk die entsprechenden Leistungen nicht mehr erbringen."

Bitte konkretisieren Sie genau wer die angesprochenen Drittanbieter sind und was genau jeder einzelne dieser Drittanbieter leistet.
Inwiefern werden sich die Gebühren für das Cookidoo-Abo senken, sobald einer der Drittanbieter seine Leistungen nicht mehr anbietet, da Sie sich hiermit von jeglichen Ansprüchen Ihrer Kunden auf diese Leistungen freisprechen. Welche außerordentlichen Kündigungsrechte ergeben sich bei fehlenden Leistungen durch ihre Drittanbieter für mich?

Als Beispiel: Was passiert, wenn die Server auf denen das Cookidoo gespeichert ist einem Drittanbieter gehören und dieser seine Dienste aus welchem Grund auch immer vorübergehend oder längerfristig einstellt?

Über eine kurzfristige Antwort würde ich mich sehr freuen.
Gruß
Sonnia

- STOP and smell the ocean -